2112204
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 Abschnitt 4.2 Absatz 4
Seminar4 Tage
DEPräsenz / Live Online
Die TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verlangt, dass für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine fachkundige Person als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung zu beauftragen sind. Diese müssen gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 Absatz 4 über „Fachkenntnisse zum Erkennen der Gefährdungen und der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen” verfügen.
Im Lehrgang erhalten Sie fundiertes Wissen, wie Sie mit gezieltem und angemessenem Einsatz der Mittel den gesetzlichen Regelungen gerecht werden können. Sie lernen, wie Sie Umweltbelastungen vermeiden können und Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen schützen können.
Im Lehrgang erhalten Sie fundiertes Wissen, wie Sie mit gezieltem und angemessenem Einsatz der Mittel den gesetzlichen Regelungen gerecht werden können. Sie lernen, wie Sie Umweltbelastungen vermeiden können und Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen schützen können.
- Sie erwerben die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 Absatz 4.
- Sie lernen, wie Sie die Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen erkennen können.
- Sie wissen welche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen notwendig sind.
- Sie kennen die Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen.
- Rechtsvorschriften
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen)
- Chemikalienrecht
- Technische Regeln für Gefahrstoffe
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk (Abfallverzeichnisverordnung und Nachweisverordnung)
- Genehmigungsrechtliche Grundlagen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Strafgesetzbuch (StGB) sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 823 und 831)
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), Sondervorschriften, Ausnahme 20 GGAV
- Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle
- Gefahren bei der Sammlung
- Ziele und Inhalte der TRGS 520 (Aufbau, betriebliche Einrichtung und Ausrüstung, Schutzmaßnahmen)
- Besonderheiten bei der mobilen Sammlung
- Gefahren, Belastungen und Ressourcen, die mit der Sammlung zusammenhängen
- Verhalten der Beschäftigten gegenüber Kunden – psychische Belastungen
- Persönlichen Schutzausrüstung
- Ablauf einer Sammlung
- Anwendung von Schnelltests
- Verhalten beim Auftreten von Abfällen, die nicht angenommen werden dürfen (z.B. Munition, radioaktive Stoffe, etc.)
- Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle
- Grundlagen der Toxikologie
- Brandgefahren durch selbst entzündliche Abfälle
- Praktische Erfahrungen, hinsichtlich möglicher Unfälle und gefährlicher chemischer Reaktionen
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen
- Wirkweise und Einsatz von Notfall-Spüllösungen
- Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien
- Einführung in die Gefahren, die von Lithiumbatterien ausgehen
- Grundlagen zu Tätigkeiten mit Lithiumbatterien
- Brandprävention
- Prüfung
Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 Absatz 2 oder 3 sowie Absatz 5 und 6.
- Mitarbeiter in stationären und mobilen Sammelstellen und in Zwischenlagern für gefährliche Abfälle in begrenzten Mengen aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Institutionen oder öffentlichen Einrichtungen
- Betreiber, Leiter und Mitarbeiter von Wertstoffhöfen
- Mitarbeiter von Kommunen
- Umweltberater
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
