Wasser gehört zu den wichtigsten natürlichen Ressourcen der Welt. Der Schutz der Gewässer ist in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankert. Der Gewässerschutz sichert die Lebensgrundlage künftiger Generationen und genießt hohe Priorität. Den Kern des Gewässerschutzrechts bildet das Wasserhaushaltsgesetz, das 1957 in Kraft trat.
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Wasserhaushaltsgesetz WHG - Vollständiger Text