Der Ausdruck Druckgeräte ist ein allgemeiner Oberbegriff für unter Druck stehende Produkte mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar. Herstellung und Betrieb von Druckgeräten sind gesetzlich geregelt. Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich zu den verschiedenen Arten von Druckgeräten, den Druckgeräterichtlinien, zur Prüfung von Druckgeräten und zum Thema Druckluft informieren.
Richtlinie 2014/68/EU - Druckgeräterichtlinie
Richtlinie 2010/35/EU - Ortsbewegliche Druckgeräte
Alles zum Thema Schweißen und Schweißtechnik
Unbefeuerte Druckbehälter sind Behälter zur Aufnahme von unter Druck stehenden Gasen und Flüssigkeiten.
Dampfkessel sind geschlossene und beheizte Gefäße oder Druckrohrsysteme zur Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser.
Rohrleitungen sind zur Durchleitung von Gasen oder Flüssigkeiten (Fluiden) bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind
Druckhaltende Ausrüstungsteile sind Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Diese können durch Schweißen, Löten und Schrauben mit anderen Druckgeräten verbunden werden. Beispiele für druckhaltende Ausrüstungsteile sind Armaturen und Gehäuse von Messeinrichtungen.
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion dienen dem Schutz des Druckgeräts bei Überschreiten der zulässigen Grenzen. Ein klassisches Beispiel sind Sicherheitsventile.
Die Umsetzung der nationalen und internationalen Anforderungen für den Bau und den Betrieb von Druckgeräten stellt Hersteller, Konstrukteure sowie Betreiber vor immer größere Herausforderungen: Welche nationalen bzw. internationalen Anforderungen sind zu erfüllen und wie sind diese in der Praxis umzusetzen? Wo finde ich kompetente Unterstützung und wer sind die richtigen Partner für Konstruktion, Ausführung, Wartung und Inspektion?
TÜV SÜD weist den Weg zu den wichtigsten Informationen und stellt alle Hilfsmittel für die wirtschaftliche Umsetzung der relevanten Vorschriften und Regelwerke zur Verfügung. Mit Herstellern von Anlagen oder Anlagenteilen, mit Planern und Konstrukteuren, aber auch mit Betreibern spricht der Themenbereich alle wichtigen Zielgruppen an.
Am 27. Juni 2014 erließ die EU eine neue Druckgeräterichtlinie. Die Richtlinie 2014/68/EU ersetzte dabei die bis dahin geltende Richtlinie 97/23/EG und ist dem neuen Gesetzgebungsrahmen angepasst. Informieren Sie sich ausführlich über alle Einzelheiten und Pflichten, die diese Richtlinie mit sich führt. TÜV SÜD hat alle Informationen übersichtlich und ausführlich aufbereitet.
Video: Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU perfekt erklärt
Im Gegensatz zur Duckgeräterichtlinie von 2014 geht es in der Richtlinie 2010/35/EU um ortsbewegliche Druckgeräte. Dazu zählen u.a. Flaschen, Großflaschen, aber auch Tanks von Tankfahrzeugen oder Eisenbahnkesselwagen. Über Anwendungs- und Geltungsbereiche, Punkte, die bei der Herstellung eines Druckgeräts zu beachten sind sowie über die Prüfung können Sie sich im Bereich zur Richtlinie 2010/35/EU ausführlich informieren.
Jetzt alles zur Richtlinie 2010/35/EU lesen
Druckluft ist in der Lage, Energie zu speichern und über große Distanzen zu transportieren und diese anschließend in Arbeit umzusetzen. Dabei handelt es sich um ein eher ungefährliches Energiemedium. Grundsätzlich ist Druckluft verdichtete atmosphärische Luft. Alles zur Speicherung, den Güteklassen, der Druckluftaufbereitung und den Einsatzbereichen finden Sie hier:
Einen ausführlichen Themenbereich rund um die Innere Prüfung, die Festigkeits-/Wasserdruckprüfung sowie allgemeine Hinweise zur Prüfung finden Sie ebenfalls bei TÜV SÜD: