Druckbehälter und Dampfkessel

Vorbereitung zur Prüfung

Innere Prüfung: Vorbereitung eines Behälters

  1. Druckbehälter müssen so bereit gestellt sein, dass sie von allen Seiten zur Besichtigung zugänglich sind. Erforderlichenfalls müssen die Behälter von der Wand abgerückt werden.
  2. Der Behälter muss frei von Gasen oder sonstigen Stoffen sein, welche giftig, brennbar, betäubend, berauschend oder nicht atembar sind.
  3. Ein befahrbarer Behälter muss so hergerichtet sein, dass er - soweit möglich - ohne Atemschutzgeräte und ohne Spezialschutzanzüge befahren werden kann. Vor dem Befahren ist für eine gründliche Belüftung zu sorgen.
  4. Einbauten, die eine Besichtigung der Behälter- bzw. Kesselwandungen behindern (Rohrsysteme, Einsätze, Siebböden usw.), sind auszubauen. Sämtliche Besichtigungsöffnungen bzw. Mannlöcher müssen geöffnet sein. Ersatzdichtungen sind bereit zu halten.
  5. Die Wandungen der Behälter sind vor der Prüfung innen und außen bzw. auf der Feuer- und auf der Wasserseite gründlich zu reinigen und auszutrocknen.
  6. Sicherheitsventile müssen vor der Prüfung instand gesetzt werden, so dass sie weder undicht sind, noch klemmen.
  7. Armaturen sind - sofern erforderlich - instand zu setzen

 

Festigkeits-/ Wasserdruckprüfung: Vorbereitung eines Behälters

  1. Druckbehälter müssen so bereit gestellt sein, dass sie von allen Seiten zur Besichtigung zugänglich sind. Erforderlichenfalls müssen die Behälter von der Wand abgerückt werden.
  2. Die Wandungen der Behälter sind vor der Prüfung gründlich zu reinigen.
  3. Am Behälter ist eine Einrichtung zur Anbringung des Prüfmanometers (Rundflansch oder Anschluss für Überwurfmutter M 20 x 1,5) unter Zwischenschaltung einer Absperrvorrichtung anzuschließen. Es genügt jedoch auch ein Schlitzflansch gemäß nachstehender Skizze:

Vorbereitung zur Prüfung Druckbehälter

4. Sämtliche Zu- und Ableitungen - außer der Entlüftung am höchsten Punkt - sind am Behälter abzublinden.

5. Falls die Auflagerung (Konsole) nicht für das zusätzliche Wassergewicht ausgelegt ist, muss der Behälter vor dem Einfüllen des Wassers abgenommen werden.

6. Der Behälter ist vollständig mit Wasser (Temperatur max. 50°C) zu füllen. Eine Wasserdruckpumpe, die zur Erzielung des erforderlichen Prüfdrucks ausreicht (zweckmäßigerweise die Handpumpe eines Installateurs), muss vom Betreiber bereit gestellt und angeschlossen werden. Dann ist der Behälter vor Eintreffen des Sachverständigen bis zu Höhe des Betriebsdruckes abzudrücken, damit ggf. Undichtheiten an Flanschen, Verschlüssen und dgl. behoben werden können. Bei Frostgefahr ist das Wasser wieder vollständig abzulassen.

7. Zur Wasserdruckprüfung sind die Sicherheitsventile entsprechend zu belasten, festzukeilen oder blind abzuflanschen. Das Abdrücken bis zum Prüfdruck darf erst in Gegenwart des Sachverständigen erfolgen.

8. Sind mehrere Druckräume vorhanden, wird die Wasserdruckprüfung an jedem Druckraum getrennt vorgenommen.

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf die Prüfung

  1. Bei Behältern und engen Räumen, in denen sich gefährliche Gase befinden oder ansammeln können oder in denen Sauerstoffmangel herrschen kann, ist dem Sachverständigen die schriftliche Befahr-Erlaubnis des Betriebsleiters oder seines damit Beauftragten (Verantwortlichen) vor dem Befahren vorzulegen.
  2. Eine elektrische Handlampe für höchstens 42 V Spannung oder eine brauchbare Taschenlampe und erforderlichenfalls eine unfallsichere Leiter (ggf. Strickleiter) sind zu den Prüfungen bereit zu stellen. Die Druckbehälter müssen ggf. so eingerüstet werden, dass ein unfallsicheres Befahren und eine Besichtigung aller Teile möglich sind.
  3. Der Betriebsleiter überwacht die Vorbereitungen der Prüfungen. Falls der Betrieb die Vorbereitungen selbst nicht vornehmen kann, ist eine geeignete Fachfirma damit zu beauftragen.
  4. Das zur Durchführung der Prüfungen benötigte Hilfspersonal (z.B. auch zur Bedienung der Druckpumpe) muss während der Prüfungen anwesend sein. Die erforderlichen Werkzeuge (z.B. Hammer, Meißel, Reißnadel, Drahtbürste, Feile usw.) sind bereit zu halten.
  5. Die Prüfbücher der Druckbehälter liegen zum Befundeintrag bereit.
  6. Dem Sachverständigen wird ein verschließbarer, im Winter geheizter Umkleideraum mit ausreichender Waschgelegenheit, Waschmittel, Handtuch und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.

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