Beim Betrieb von Dampfkesseln oder Dampfkesselanlagen (Baugruppen) müssen durch Gesetze geregelte sicherheitstechnische Dampfkesselprüfungen fristgerecht durchgeführt werden. Beim Erwerb von Dampfkesseln ist es erforderlich, Bestellbedingungen festzulegen. Zudem fallen Dampfkessel als überwachungsbedürftige Druckanlagen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015. Sie sind einer Prüfung vor Inbetriebnahme und einer wiederkehrenden Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder – je nach Zuständigkeit – durch eine zur Prüfung befähigten Person (befP) zu unterziehen.
Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen für sämtliche Prüfungen rund um den Betrieb von Dampfkesseln zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
NEU: Ab sofort ist auch die Überprüfung der Dokumentation und Behandlung von Gefährdungen durch Cyberangriffe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von technischen Anlagen machen diese angreifbar. Haben Sie alle Security Gefährdungen Ihrer Anlage im Blick? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Cyber Security.