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//Land auswählenBeim Betrieb von Dampfkesseln oder Dampfkesselanlagen (Baugruppen) müssen durch Gesetze geregelte sicherheitstechnische Dampfkesselprüfungen fristgerecht durchgeführt werden. Beim Erwerb von Dampfkesseln ist es erforderlich, Bestellbedingungen festzulegen. Zudem fallen Dampfkessel als überwachungsbedürftige Druckanlagen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015. Sie sind einer Prüfung vor Inbetriebnahme und einer wiederkehrenden Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder – je nach Zuständigkeit – durch eine zur Prüfung befähigten Person (befP) zu unterziehen.
Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen für sämtliche Prüfungen rund um den Betrieb von Dampfkesseln zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
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