Im Interesse der Betriebssicherheit von Dampfkesseln oder Dampfkesselanlagen (Baugruppen) müssen Betreiber regelmäßig gesetzlich geregelte, sicherheitstechnische Prüfungen an ihren Dampfkesselanlagen durchführen lassen. Diese wirken sich obendrein positiv auf die Lebensdauer und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aus.
Beim Erwerb von Dampfkesseln ist es erforderlich, Bestellbedingungen festzulegen. Zudem fallen Dampfkessel als überwachungsbedürftige Druckanlagen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015. Damit sind Sie einer Prüfung vor Inbetriebnahme und einer wiederkehrenden Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder – je nach Zuständigkeit – durch eine zur Prüfung befähigten Person (befP) zu unterziehen.
Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen für sämtliche Prüfungen rund um den Betrieb von Dampfkesseln zur Verfügung.
Ab sofort ist auch die Überprüfung der Dokumentation und Behandlung von Gefährdungen durch Cyberangriffe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von technischen Anlagen machen diese angreifbar.