Produzierende Industrie

Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen)

Explosionsschutz nach BetrSichV und GefStoffV

Prüfung Ex-AnlagenArbeitgeber bzw. Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind dazu verpflichtet, an Ihren Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung – deren Bestandteil u. a. das Explosionsschutzdokument ist - sowie regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen (vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend) durchzuführen. Rechtliche Grundlagen dafür sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV).

Unsere Experten unterstützen Sie bundesweit in allen Fragen zur BetrSichV sowie zu benachbarten Regelungen wie die GefStoffV. Gern stehen wir Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung zur Seite. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Unsere Services für Anlagen in explosionsgefährdenten Bereichen

  • Prüfung aller Anlagen und Schutzmaßnahmen mit Bezug zu Explosionsschutz:
    • Schutzmaßnahmen (Dichtheit, Lüftungsanlagen, Inertisierungseinrichtungen)
    • Geräteeignung und -zustand für explosionsgefährdete Bereiche
    • Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
    • Brandschutzmaßnahmen
  • Alle Prüfungsaufgaben einer befähigten Person, vorausgesetzt es handelt sich um eine nicht erlaubnispflichtige Ex-Anlage 
  • Prüf- und Terminmanagement
  • Elektronische Archivierung der Prüfbescheinigungen in unserem onlinebasierten Prüfbuch netinform  
  • Unfall- und Schadensuntersuchungen
  • Schulung von Personal

Fristen für die Prüfung von Ex-Anlagen:

  • Die Prüfung der Ex-Anlagen auf Explosionssicherheit muss spätestens alle 6 Jahre erfolgen.
  • Die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen ist spätestens alle 3 Jahre erforderlich.

Prüfintervalle Ex-Anlagen

Für einfache, gängige Ex-Anlagen hat es sich bewährt, die vollständigen Prüfungen bereits alle 3 Jahre durchzuführen. Das hat für Sie folgende Vorteile:

  • Mehr Rechtssicherheit, da sich meist innerhalb von 6 Jahren die Bauart oder Betriebsweise einer Ex-Anlage (prüfpflichtig) ändert.
  • Sie müssen keine Details (Prüfkonzept) zu den Zwischenprüfungen festlegen, wie bei Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen.
  • Unbürokratische Dokumentation mit einer einfachen Prüfbescheinigung, in der die Prüfung aller Schutzmaßnahmen bestätigt wird.
  • Deutlicher Kostenvorteil im Vergleich zu separat organisierten "Zwischenprüfungen".
  • Sie können sich in kürzeren Abständen mit unseren erfahrenen Sachverständigen austauschen.

Wissenswert

Checkliste
Checkliste

Prüfung von Ex-Anlagen

Unserer Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zur Vorbereitung einer Prüfung von Ex-Anlagen zusammen.

Checkliste downloaden

BetrSichV | GefStoffV
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Explosionsschutz | Explosionssicherheit
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