Arbeitgeber bzw. Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind dazu verpflichtet, an Ihren Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung – deren Bestandteil u. a. das Explosionsschutzdokument ist - sowie regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen (vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend) durchzuführen. Rechtliche Grundlagen dafür sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV).
Unsere Experten unterstützen Sie bundesweit in allen Fragen zur BetrSichV sowie zu benachbarten Regelungen wie die GefStoffV. Gern stehen wir Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung zur Seite. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Für einfache, gängige Ex-Anlagen hat es sich bewährt, die vollständigen Prüfungen bereits alle 3 Jahre durchzuführen. Das hat für Sie folgende Vorteile:
Unserer Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zur Vorbereitung einer Prüfung von Ex-Anlagen zusammen.
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Wie wirken BetrSichV und GefStoffV zusammen? Welche Anforderungen ergeben sich für Arbeitgeber?
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Der Unterschied zwischen Ex-Schutz & Ex-Sicherheit? Was ist neu bei BetrSichV bzw. GefStoffV?
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