Kollaborierende Roboter

Maschinensicherheit prüfen

Wie TÜV SÜD Maschinenbetreiber unterstützen kann

Wie TÜV SÜD Maschinenbetreiber unterstützen kann

Inbetriebnahme, Veränderung, Verkettung

Egal, ob Sie eine Maschine inbetriebnehmen, verändern oder verketten möchten - die Maschinensicherheit muss geprüft werden. Die erfahrenen Experten von TÜV SÜD stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden können Sie sich ausführlich über unsere Services im Bereich der Maschinensicherheit informieren.

 

Wie sie Ihre Maschinen rechtssicher betreiben

  • Sie sind Maschinenbetreiber und unsicher, welche rechtlichen und organisatorischen Pflichten Sie erfüllen müssen?
  • Sie möchten einen wirtschaftlichen Betrieb sicherstellen und eine möglichst hohe Verfügbarkeit Ihrer Maschinen gewährleisten?
  • Sie möchten Ihre Mitarbeiter vor Gefahren schützen?

TÜV SÜD unterstützt Sie dabei.

 

Integration von Robotersystemen in Fertigungsanlagen

Services im Bereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Maschinensicherheit in den USA und Kanada

 

Gesetzliche Anforderungen für Betreiber

Rechtliche Grundlage für die Betreiber von Maschinen sind die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG.

Ziel: Arbeitssicherheit an Maschinen, Vermeidung von Verletzungen, Risikominderung

Was wird bewertet: Arbeitsumgebung, Zustand der Maschine, Änderungen, Materialien u.w.

Erforderliche Maßnahmen: Sicherheitstechnische Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Arbeitgeber bzw. Anlagenbetreiber sind u.a. verpflichtet, für ihre Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Durch diese sollen mögliche Gefahren, die bei Betrieb der Maschine entstehen können, erkannt werden. Anschließend sind geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Maßnahmen müssen in Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz stehen. Oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Neben der Umsetzung der technischen Schutzmaßnahmen müssen auch organisatorische Maßnahmen beachtet werden. Dabei sind die Qualifikationen der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Entsprechende sicherheitstechnische Unterweisungen und die korrekten Anweisungen zur sicheren Nutzung sind Pflicht.

 

Wie Sie mit TÜV SÜD die Prüfanforderungen erfüllen

Betriebssicherheitsverordnung

  • Prüfung vor Inbetriebnahme*
  • Wiederkehrende Prüfungen*
  • Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Systeme (BWS)
  • Moderation von Gefährdungsbeurteilungen Prüfung auf den aktuellen Stand der Technik

* Bei überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen) ist eine ZÜS erforderlich.

 

Änderungen / Umbauten

  • Bewertung von wesentlichen Änderungen
  • Prüfungen nach Änderungen
  • Bewertung der Dokumentationsprozesse

* TÜV SÜD beurteilt, ob es sich um eine wesentliche Änderung gemäß Interpretationspapier BMAS handelt (z.B. Betreiber wird Hersteller und muss ein neues CE-Verfahren durchführen)

 

Verkettete Maschinenanlagen

  • Bewertung der Gesamtheit von Maschinen*
  • CE-Konformitätsbewertungen
  • Bewertung von Schnittstellenrisiken

*TÜV SÜD beurteilt, ob eine neue Gesamtheit von Maschinen entstanden ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

 

In welchen Bereichen TÜV SÜD Prüfungen durchführt

Maschinen

Installationen

Funktionale Sicherheit

Explosionsschutz

Einzelmaschinen

Elektrische Ausrüstung

Als zertifizierte Stelle durch die DAkkS akkreditiert*

 

Einsatz von Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen

 

Komponenten

Pneumatische Ausrüstung

Sicherheitsbauteile

Maschinenanlagen

Hydraulische Ausrüstung

Robotik

 

* Akkreditierung als Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012; Geltungsbereich gemäß Akkreditierungsurkunde D-IS-14153-02-08

Wann ein Betreiber rechtlich zum Hersteller wird

Verkettung von Maschinen / Gesamtheit von Maschinen

Bei der Verkettung von Maschinen von unterschiedlichen Herstellern oder, wenn die Verkettung nicht vom Hersteller selbst vorgenommen wird, muss der

Betreiber die rechtlichen Anforderungen eines Herstellers berücksichtigen und prüfen, ob er als Hersteller der neuen Gesamtheit auftreten muss.

Wesentliche Änderungen

Bei wesentlichen Änderungen im Sinne des BMAS, die nicht vom Hersteller durchgeführt werden, muss der Betreiber die rechtlichen Anforderungen eines Herstellers erfüllen.

Wie TÜV SÜD Sie unterstützen kann:

TÜV SÜD kennt die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sowohl an Betreiber als auch an Hersteller und unterstützt Sie dabei, alle Pflichten zu erfüllen.

 

Warum Sie TÜV SÜD beauftragen sollten

Setzen Sie auf Erfahrung

Maschinen werden immer komplexer und der Betreuungsaufwand nimmt immer mehr zu. Außerdem sind Maschinen durch ihre Komplexität nicht miteinander vergleichbar und erfordern ein entsprechendes technisches Know-how.

Sie erhalten eine fundiertes Expertenwissen

TÜV SÜD verfügt über hochqualifizierte und erfahrene Experten in allen relevanten Ingenieurdisziplinen.

Sie vermeiden mögliche Engpässe

TÜV SÜD ist bundesweit tätig, mit 17 regionalen Niederlassungen und über 100 spezialisierten Sachverständigen.

Sie bleiben auf dem Stand der Technik

TÜV SÜD arbeitet kontinuierlich an modernen Messystemen / Bewertungsmethoden und ist mit den neuesten Technologien vertraut.

 

Wie Ihnen TÜV SÜD Arbeit abnimmt

Maschinenbetreibern fehlt meist die Zeit, den administrativen Aufwand zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bewältigen (Dokumentation, Durchführung von Bewertungen, Informationsblätter für Mitarbeiter usw.).

TÜV SÜD bietet Ihnen praktische Online-Tools 

netinform und unsere Speziallösung mCom (besonders geeignet bei mehreren Maschinen) sind zwei digitale Plattformen, über die Sie die Dokumentation abbilden und weitere praktische Funktionen nutzen können.

TÜV SÜD unterstützt Sie bei administrativen Aufgaben

Sicherheitsinformationen, Gefährdungsbeurteilungen usw. Mit TÜV SÜD sparen Sie viel Zeit bei der Erstellung aller erforderlichen Dokumente.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

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