Kollaborierende Roboter

Integration von Robotern in Fertigungsanlagen

Informationen für Betreiber

Informationen für Betreiber

ROBOTERSYSTEME UND INTEGRATION

Betreiber von Produktionsanlagen erreichen durch die Robotik eine hohe Flexibilität der Fertigungsprozesse. Voraussetzung ist allerdings eine gelungene Integration der Roboter in Bezug auf Software und Hardware der Anlage. Der Einsatz von Robotern hilft, um beispielsweise Maschinen noch kosteneffizienter, produktiver und flexibler bauen zu können. Da Roboter unvollständige Maschinen sind, mit eigener Steuerung und eigenem Schaltschrank, muss die Integration mit hoher Sorgfalt erfolgen, da zwei getrennte Systeme vereint werden sollen.

Roboter können sowohl in ein Anlagenkonzept als auch unmittelbar in den Produktionsprozess integriert werden, um Lücken in der Automatisierung zu schließen. Die Steuerung muss jedoch nahtlos in diese Automatisierung eingefügt werden.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

ISO 10218-2 beschreibt die Anforderungen und Anleitungen für die Integration von Industrierobotern, Robotersystemen bzw. Roboterzellen.

Diese harmonisierte C-Norm konkretisiert die Anforderungen von Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte Maschinen.

Grundlegende Gefährdungen und Gefährdungssituationen dieser Systeme werden beschrieben, ebenso die Anforderungen zur Beseitigung bzw. hinreichenden Verringerung der daraus resultierenden Risiken.

Kollaborierende Roboter

Betreiber von Fertigungsanlagen können die Integration von Robotern selbst in die Hand nehmen und werden dadurch gesetzlich zum Hersteller.

AUS BETREIBER WIRD HERSTELLER

Als Betreiber haben Sie die Wahl, sich schlüsselfertige Roboteranlagen liefern zu lassen, oder die Integration selbst vorzunehmen. Viele Betreiber entscheiden sich für die letztere Variante, um keine sensiblen Details ihrer Produktionstechnologien einem Roboter-Hersteller offenlegen zu müssen, damit dieser eine nahtlose und maßgeschneiderte Integration vorbereiten kann. Betreiber nehmen dann gesetzlich die Rolle des Herstellers ein. Wichtig ist dabei zu wissen, welche Pflichten Ihr Lieferant entsprechend dem geltenden Regelwerk zu leisten hat, damit eine sichere Roboterzelle entsteht.

SO KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN:

  • CE-Konformitätsprüfung (Hat Ihnen der Lieferant CE-gerechte Technik geliefert?)
  • Prüfung von Roboterzellen vor Inbetriebnahme nach BetrSichV
  • Begleitung bei Gefährdungsbeurteilung
  • Schulungen
  • Erstellung von Ex-Schutz-Dokumenten für relevante Bereiche

Wie können wir Ihnen helfen?

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