Prüfzeichen
Prüfzeichen
Danke für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Sie haben den QR-Code auf einer TÜV SÜD-Prüfplakette gescant, die an einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich angebracht ist. Auf dieser Seite können Sie sich über die Inhalte der von TÜV SÜD vorgenommenen Prüfung informieren.
An dieser Anlage erfolgte eine Prüfung der Explosionssicherheit. Die Prüfung betrifft das gesamte Konzept des Explosionsschutzes bestehend aus allen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Vermeidung
Außerdem wurde die Funktionalität von Steuerungen überprüft, um o.g. Maßnahmen zu überwachen.
Prüfung der Explosionssicherheit: Die Details der Prüfung im Überblick
Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum 01. Juni 2015 brachte für Arbeitgeber bzw. Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen einige Änderungen, die es unbedingt zu beachten gilt. Insbesondere sind danach Regelungen zum Explosionsschutz auch in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wiederzufinden.
In der BetrSichV sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen mit wesentlichen Regelungen zu den erforderlichen Prüfungen enthalten. Dazu gehören sowohl die technischen als auch die organisatorischen Schutzmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik.
In der GefStoffV finden sich die neu gefassten Regelungen zum Explosionsschutz, auch Vorgaben zur Prüfung technischer Schutzmaßnahmen, die Vorgaben zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten sowie die Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang.
Die Explosionssicherheit von Anlagen ist nach BetrSichV gegeben, wenn
Die Prüfung der Anlagen auf Explosionssicherheit muss spätestens alle 6 Jahre erfolgen. Die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen nach BetrSichV und GefStoffV ist spätestens alle 3 Jahre erforderlich. Teilweise sind sogar jährliche Prüfungen erforderlich.
Bei großen Lageranlagen und Tankstellen ist die Prüfung durch eine ZÜS wie TÜV SÜD vorgeschrieben. Bei kleineren Anlagen kann der Arbeitgeber bzw. Betreiber die Prüfungen auch selbst durchführen. In diesem Fall hat sich der Arbeitgeber bzw. Betreiber entschieden, eine unabhängige Prüfung durch TÜV SÜD durchführen zu lassen. Das bietet ihm Rechtssicherheit, einfachere Verfahren und kostengünstigere Lösungen. Zudem ist so ein Austausch mit Experten gewährleistet.