Am 01. August 2017 ist die Bundesanlagenverordnung in Kraft getreten. Aus den 16 Länderverordnungen wurde eine Bundesverordnung. In der AwSV werden die Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Vergleich zu den VAwS konkretisiert, teilweise sind auch neue hinzugekommen. Betreiber entsprechender Anlagen, wie Heizölbehälter oder Tankstellen, müssen sich nach der AwSV richten. Eine umfassende und detaillierte Erklärung der Verordnung in Video und Text finden Sie hier:
Bundesanlagenverordnung AwSV - Vollständiger Text