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//Land auswählenEin Energiemanagement- bzw. ein Energieeffizienzsystem ist interessant für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche Energie- und/oder Stromsteuern sparen möchten.
Eine der Antragsvoraussetzungen dafür ist, dass das Unternehmen ein Energiemanagementsystem (EnMS) mit einer Zertifizierung nach der Norm ISO 50001 betreibt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können alternativ auch ein „Energieeffizienzsystem“ nachweisen: Sie müssen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen lassen, oder ein sog. alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).
EEG-Umlage reduzieren
Alle Stromkunden in Deutschland zahlen die sogenannte EEG-Umlage. Bestimmte Unternehmen können jedoch auf Antrag die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage begrenzen. Zu den Antragsvoraussetzungen gehört, je nach Höhe des Energieverbrauches, entweder ein zertifiziertes Energiemanagement- oder ein nachgewiesenes Energieeffizienzsystem.
Alle Unternehmen in Deutschland sind seit 2015 dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen zu lassen. So steht es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) §8 ff.
Ausnahme: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Energieauditpflicht befreit.
Die Pflicht zum Energieaudit kann ebenfalls durch ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt werden (EDL-G §8c).
Erfahren Sie hier weitere Details.
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Was ist ein Energieeffizienzsystem?
Gesetzliche Anforderungen: EnergieStG, EEG und EDL-G
Was ist ein Kleines und Mittleres Unternehmen (KMU)?
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