Ein Energiemanagement- bzw. ein Energieeffizienzsystem ist interessant für alle Unternehmen insbesondere des produzierenden Gewerbes, welche berechtigt sind, über den ermäßigten Energie- und/oder Stromsteuersatz hinaus den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen zu können.
Eine der Antragsvoraussetzungen dafür ist, dass das Unternehmen ein Energiemanagementsystem (EnMS) mit einer Zertifizierung nach der Norm ISO 50001 betreibt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können auch ein alternatives Energieeffizienzsystem nachweisen: Sie müssen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen lassen, oder ein alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) einführen. Beide Energieeffizienzsysteme müssen durch eine Konformitätsbewertungsstelle (z.B. Zertifizierungsstelle für ISO 50001) validiert werden.
Erfahren Sie hier weitere Details.
Alle Unternehmen in Deutschland sind seit 2015 dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen zu lassen. So steht es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) §8 ff.
Ausnahme: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Energieauditpflicht befreit.
Die Pflicht zum Energieaudit kann ebenfalls durch ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt werden (EDL-G §8c).
Erfahren Sie hier weitere Details.
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Was ist ein Energieeffizienzsystem?
Pflege und Weiterentwicklung von Energiemanagementsystemen
Gesetzliche Anforderungen: EnergieStG, EEG und EDL-G
Was ist ein Kleines und Mittleres Unternehmen (KMU)?