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//Land auswählenUnter dem Begriff „Energieeffizienzsystem“ können zwei verschiedene Systeme verstanden werden:
Beide Systeme stellen eine einmalige (bzw. regelmäßig wiederholte) Momentaufnahme des Energieverbrauches und der Energie-Einsparpotenziale eines Unternehmens dar.
Im Gegensatz dazu folgt ein Energiemanagementsystem (EnMS) einem fortlaufenden jährlichen Verbesserungszyklus und umfasst viele vordefinierte alltägliche Prozesse.
An ein Energieaudit werden definierte Anforderungen nach der Norm DIN EN 16247-1 gestellt. Diese Anforderungen umfassen u.a.
Art und Umfang einer Abschlussbesprechung.
Wird der Energieauditbericht benötigt, um die Erfüllung der Energieauditpflicht nach EDL-G §8 nachzuweisen, dann muss der Bericht außerdem die Kriterien aus dem „Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten“ des BAFA erfüllen.
Ein sogenanntes „Alternatives System gemäß der Anlage 2“ der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) können Unternehmen des produzierenden Gewerbes einsetzen, um Steuerermäßigungen zu erhalten. In diesem System werden ausschließlich die folgenden Informationen (i.d.R. jährlich) dokumentiert: