Erneuerbare Energien

Betroffene Unternehmen

Wer ist zur Einführung eines Energiemanagement- bzw. Energieeffizienzsystems verpflichtet?

Mehrere Vorschriften setzen schon seit Jahren einen starken Anreiz zur Implementierung von EnMS und Energieeffizienzsystemen.

Doch für welche Unternehmen ist das Energiesparen unlängst zur Pflicht geworden?

Gemäß der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und dem deutschen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle deutschen Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, dazu aufgefordert, einen Beitrag zur Energieeffizienz zu leisten.

Davon betroffen sind z. B. auch nicht-energieintensive Unternehmen wie:

  • Banken, Versicherungen
  • soziale Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Supermärkte
  • Lebensmittel- und Getränkeproduzenten
  • Möbel- und Hotelketten
  • Transportunternehmen
  • Sonstige Konsumgüterhersteller

Betroffene Unternehmen müssen seit dem 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen - sofern sie nicht ein Energiemanagementsystem (EnMS) mit Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

Unternehmen profitieren von der Einführung eines EnMS nach ISO 50001 gleich dreifach: neben jährlichen Energie-Kosteneinsparungen sind (als Unternehmen des produzierenden Gewerbes) Energie- und Stromsteuerermäßigungen möglich - und nebenbei wird die Einhaltung der geltenden Gesetze sichergestellt.

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