Kleinstunternehmen sowie kleines und mittleres Unternehmen
Kleinstunternehmen sowie kleines und mittleres Unternehmen
Als KMU gelten zunächst einmal alle Unternehmen
Darüber hinaus muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob das Unternehmen auch wirklich eigenständig ist: Eine kleine GmbH beispielsweise, die zu 50% einem Großkonzern gehört, ist kein echtes KMU.
Daher wird im Sinne der einschlägigen EU-Definition des Weiteren zwischen drei Kategorien von KMUs unterschieden:
Die Kategorie, in welche ein Unternehmen fällt, hat Auswirkungen auf die Ermittlung der Mitarbeiterzahl und der Jahresumsatz- bzw. Jahresbilanzsummenwerte: Möglicherweise müssen auch Daten des Partner- oder verbundenen Unternehmens in die Berechnung einbezogen werden.
Überschreitet das Unternehmen unter Berücksichtigung seiner Beteiligungen einen der o.g. Schwellenwerte, dann verliert es seinen KMU-Status.
Die Europäische Kommission hat ein Benutzerhandbuch rund um die KMU-Definition herausgegeben. Hier finden sich neben Ausnahmeregelungen auch Antworten auf Detailfragen, die sich aus den obigen Grundregeln ergeben können.
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