Erneuerbare Energien

Was ist ein KMU?

Kleinstunternehmen sowie kleines und mittleres Unternehmen

Kleinstunternehmen sowie kleines und mittleres Unternehmen

Was ist ein KMU („Kleinstunternehmen sowie kleines und mittleres Unternehmen“)?

Als KMU gelten zunächst einmal alle Unternehmen

  • mit < 250 Mitarbeitern UND
  • mit <50 Mio. € Jahresumsatz ODER <43 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Darüber hinaus muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob das Unternehmen auch wirklich eigenständig ist: Eine kleine GmbH beispielsweise, die zu 50% einem Großkonzern gehört, ist kein echtes KMU. 

Daher wird im Sinne der einschlägigen EU-Definition des Weiteren zwischen drei Kategorien von KMUs unterschieden:

  • Eigenständige Unternehmen: Die meisten KMU sind eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Beteiligungen <25% (des Kapitals oder der Stimmrechte) von bzw. an anderen Unternehmen. 
  • Partnerunternehmen: Wenn der gehaltene Anteil zwischen 25 und 50% liegt, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. 
  • Verbundene Unternehmen: Unternehmen, die zu >50% an anderen Unternehmen beteiligt sind oder deren Anteile bzw. Stimmrechte zu >50% anderen Unternehmen gehören, gelten als verbundene Unternehmen. 

Die Kategorie, in welche ein Unternehmen fällt, hat Auswirkungen auf die Ermittlung der Mitarbeiterzahl und der Jahresumsatz- bzw. Jahresbilanzsummenwerte: Möglicherweise müssen auch Daten des Partner- oder verbundenen Unternehmens in die Berechnung einbezogen werden. 

Überschreitet das Unternehmen unter Berücksichtigung seiner Beteiligungen einen der o.g. Schwellenwerte, dann verliert es seinen KMU-Status. 

Die Europäische Kommission hat ein Benutzerhandbuch rund um die KMU-Definition herausgegeben. Hier finden sich neben Ausnahmeregelungen auch Antworten auf Detailfragen, die sich aus den obigen Grundregeln ergeben können.

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