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EU-Baumusterprüfung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

Europäischer Marktzugang für Aufzüge und Sicherheitsbauteile

EU-Baumusterprüfung Aufzüge | EU-Baumusterprüfung nach RL 2014/33/EUWer als Hersteller einen Aufzug oder ein Sicherheitsbauteil nach der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU in Verkehr bringen möchte, stößt auf das Thema EU-Baumusterprüfung. Bei größeren Aufzugserien erleichtert die EU-Baumusterprüfung das Inverkehrbringen innerhalb Europas deutlich, bei allen Sicherheitsbauteilen ist sie nach Anhang IV (A) sogar Voraussetzung.

  • Sicherheitsbauteile gemäß RL 2014/33/EU, Anhang III
    • Verriegelungseinrichtung von Fahrschachttüren
    • Fangvorrichtungen, die einen Absturz des Fahrkorbs verhindern
    • Bremseinrichtungen, die eine unkontrollierte Aufwärtsbewegung des Fahrkorbs verhindern
    • Geschwindigkeitsbegrenzer
    • Energiespeichernde und energieverzehrende Puffer
    • Leitungsbruchventile: Sicherheitseinrichtungen an Zylindern des Hydraulikhauptkreises
    • PESSRAL: Elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen
    • UCMP: Schutzeinrichtungen gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs

Sie benötigen Unterstützung bei einer EU-Baumusterprüfung? Unsere Experten arbeiten schnell und können Ihnen sogar bei Baumusterprüfungen für Märkte außerhalb Europas weiterhelfen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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  • EU-Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen

    Prinzipiell muss jeder einzelne neue Aufzug, der in Europa in Betrieb genommen werden soll, gesondert den Prozess der Inverkehrbringung durchlaufen. Am Ende des Prozesses steht die Konformitätserklärung sowie das CE-Kennzeichen. Soll ein bestimmter Aufzugstyp jedoch in größerer Stückzahl gebaut bzw. gewisse variable Kenndaten ermöglicht werden, bietet sich für Hersteller eine EU-Baumusterprüfung des Aufzuges bzw. des Musteraufzugs an.

    Die entsprechenden Vorgaben finden sich in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang IV (Modul B). Da eine Aufzugskonstruktion auf diese Weise bereits vollständig beurteilt wird, erübrigt sich die aufwendige Einzelprüfung nach Anhang VIII. Es ist nur noch eine Endabnahme nach Anhang V erforderlich. Gerade bei größeren Aufzugserien schlägt sich dies finanziell positiv nieder.

  • EU-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen gemäß Anhang III

    Alle Sicherheitsbauteile dürfen in Europa ausschließlich in Verkehr gebracht werden, wenn sie über die CE-Kennzeichnung sowie eine EU-Konformitätserklärung verfügen. Die Grundlagen dafür bilden die EU-Baumusterprüfung der Sicherheitsbauteile sowie die anschließende Produktionskontrolle nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU.

    Mit der Ausstellung der EU-Baumusterprüfbescheinigung ist die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von einem Sicherheitsbauteil auf dem europäischen Markt geschaffen. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, können Sie unsere Experten bereits in frühen Entwicklungsphasen einbinden. Auf diese Weise läuft der eigentliche Zertifizierungsprozess einfacher und kostengünstiger ab.

So können wir Sie bei EU-BAUMUSTERPRÜFUNGEN VON AUFZÜGEN, MUSTERAUFZÜGEN UND SICHERHEITSBAUTEILEN NACH AUFZUGSRICHTLINIE 2014/33/EU unterstützen:

  • Prüfung der eingereichten technischen Dokumentation (u. a. Gefahrenanalyse/ Risikobeurteilung, zeichnerische Unterlagen, Berechnungen, Zulassungszeichnung, Liste der Sicherheitsbauteile etc.)
  • Prüfung, inwieweit der Aufzug, der Musteraufzug bzw. das Sicherheitsbauteil den eingereichten Unterlagen entsprechen
  • Durchführung der erforderlichen Kontrollen und Versuche:
    • Aufzug/ Musteraufzug: Prüfung der Zulässigkeit der variablen Kenndaten, Prüfung der gesamten Aufzugskonstruktion inkl. des Zusammenwirkens der eingebauten Sicherheitsbauteile sowie der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
    • Sicherheitsbauteile: Detaillierte Bewertung der Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit sowie Durchführen der vorgeschriebenen Versuche nach EN 81-50

Nach positivem Abschluss der EU-Baumusterprüfung erhält der Hersteller des Sicherheitsbauteils bzw. Aufzugs einen ausführlichen Prüfbericht. Aufgrund dieses Berichts stellt die Notifizierte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung nach RL 2014/33/EU aus. Damit darf das Bauteil bzw. der Aufzug in der gesamten europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

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Prüfzeichen "Produktzertifizierung nach Aufzugsrichtlinie bzw. Maschinenrichtlinie"
Prüfzeichen "EU-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen nach Aufzugsrichtlinie"

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