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//Land auswählenMit diesem Prüfzeichen wird die Konformität von Produkten wie z.B. Tore, Palettenregale, Kamerakräne oder Stahlbaubühnen, die unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und/oder der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU geregelt werden, bescheinigt.
Prüfgrundlage sind produktspezifische Normen und Prüfprogramme, sowie die TÜV SÜD-Anforderungen für die Besichtigung der Produktions- und Fertigungsstätten mit Überwachung.
Im Gegensatz zu den Anforderungen verschiedener EU-Richtlinien für die CE-Kennzeichnung setzt die Vergabe eines TÜV SÜD Prüfzeichens für Produktzertifizierung grundsätzlich neben einer Prüfung des Produktes oder des Produktdesigns (Typprüfung, Baumusterprüfung, Designprüfung) eine wiederkehrende Besichtigung der Produktions- und Fertigungsstätten voraus. Dabei kontrolliert TÜV SÜD die qualitätssichernden Maßnahmen vor Ort. Es wird untersucht, ob das Produkt hier mit gleichbleibender Qualität in Serie hergestellt werden kann. Im Rahmen der Überwachung wird zudem überprüft, ob die hergestellten Produkte dem zertifizierten Muster entsprechen. Wird das Produkt ohne Genehmigung verändert, wird das Zertifikat ungültig und das Prüfzeichen darf nicht mehr verwendet werden.