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//Land auswählenKommt es in einem Gebäude mit Aufzug zu einem Brand, besteht die Gefahr, dass dieser sich über den Fahrschacht in andere Etagen überträgt. Fahrschachttüren müssen deshalb eine Barriere gegen die Ausbreitung eines Brandes bilden. Vor diesem Hintergrund beschreibt die europäische Norm EN 81-58, wie in europäischen Ländern die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren zu erfolgen hat. Darüber hinaus enthält die EN 81-58 ein Klassifizierungssystem für Fahrschachttüren.
Sie benötigen zeitnah eine Baumusterprüfung für Ihre Fahrschachttüren? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch bei Baumusterprüfungen für Märkte außerhalb Europas.
Je nach Gebäudeklasse ist es möglich, Fahrschachttüren der Klassen E30, E60 und E90 nach EN 81-58 einzusetzen. Dies ist in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik festgelegt. Daneben sind auch Fahrschachttüren nach DIN 18090, DIN 18091 und DIN 18092 möglich sowie Fahrschachttüren, die mit einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung gefertigt wurden. Bei einer Abweichung von der harmonisierten Norm EN 81-58 bedarf es einer Konformitätsbewertung der Fahrschachttüten durch eine Benannte Stelle wie TÜV SÜD.
Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Prüfzeichen
Prüfzeichen "Produktzertifizierung nach Aufzugsrichtlinie bzw. Maschinenrichtlinie"