Wenn ein Aufzug in Verkehr gebracht wird, ist zuvor nachzuweisen, dass er allen gültigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik entspricht und die erforderlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Aktuell beschreibt die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU das Verfahren für das Inverkehrbringen von Personen- und Lastenaufzügen. Bestandteile dieses Verfahrens sind die EU-Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen und die abschließende Endabnahme sowie die Einzelprüfung nach Anhang VIII. Im Rahmen der Endabnahme erfolgt zum einen in einer Vorprüfung die Kontrolle aller erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie zum anderen eine Abnahmeprüfung vor Ort bei Fertigstellung der Aufzugsanlage. Hier wird die Übereinstimmung der baulichen Ausführung mit den eingereichten Unterlagen sowie im Probebetrieb die fachgerechte Montage, die Funktion aller Sicherheitseinrichtungen sowie die Wirksamkeit z. B. der Triebwerksbremse oder Fangvorrichtung ermittelt.
TÜV SÜD unterstützt Hersteller bei diesem Prozess und führt die gemäß Richtlinie 2014/33/EU vorgegebenen Prüfungen zum Inverkehrbringen von Aufzügen durch. Sind alle Prüfschritte erfolgreich absolviert, erhält der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung, das ihn dazu berechtigt, die Konformitätserklärung auszustellen und den Aufzug mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.
Teil des Prozesses des Inverkehrbringens von Aufzügen ist die Überprüfung der technischen Unterlagen bei der Vorprüfung und der Abnahmeprüfung. TÜV SÜD setzt dabei seit einiger Zeit eine digitale Unterlagenprüfung ein. Dabei müssen uns alle Dokumente zu einem Aufzugstyp nur noch einmalig digital zugehen. Der Aufwand für mehrmaliges Zusammenstellen und Versenden der Unterlagen entfällt.
Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH