Prüfzeichen

Prüfzeichen EU-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen nach Aufzugsrichtlinie

Geltungsbereich

Mit diesen Prüfzeichen wird bescheinigt, dass die jährlich wiederkehrende Stichprobenprüfung bzw. das QS-Audit nach für EU-baumustergeprüfte Sicherheitsbauteile nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH durchgeführt wird.

Prüfgrundlage

Prüfgrundlage für die EU-Baumusterprüfung ist die EN 81-50.

Die jährlich wiederkehrende Stichprobenprüfung bzw. das QS-Audit ist verpflichtende Voraussetzung für Hersteller von Sicherheitsbauteilen, damit diese die Sicherheitsbauteile in Verkehr bringen dürfen – Grundlage ist die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU.

Relevante Normen und Vorschriften:

  • EN 81-50: "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Prüfungen – Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten". 
    Die Norm behandelt die durchzuführenden Tests im Zuge einer EU-Baumusterprüfung für alle unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang III aufgeführten Sicherheitsbauteile.
  • EN 81-20: "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 20: Personen und Lastenaufzüge". 
    Die Norm definiert weitere allgemeine Anforderungen an Sicherheitsbauteile.
  • Richtlinie 2014/33/EU: Die Richtlinie definiert im Anhang I die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an Aufzüge und Sicherheitsbauteile von Aufzügen sowie Anforderungen an das Inverkehrbringen.

FT17, Sicherheitsbauteil geprüft

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