Standsicherheit und Werterhaltung von Bauwerken
Standsicherheit und Werterhaltung von Bauwerken
Wenn Sie ein öffentliches oder gewerblich genutztes Bauwerk betreiben (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Sporthallen, Fabrikgebäude, Einkaufszentren oder andere Gewerbeimmobilien), sind Sie für dessen ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich und tragen mögliche Haftungsrisiken. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 823, 836-838. Doch wie können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Betreiberpflichten erfüllen und dass Ihr Bauwerk keine Mängel oder Schäden aufweist, die zu Ausfällen führen oder Nutzer gefährden?
Die Richtlinie VDI 6200 legt die Anforderungen an die regelmäßige Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie Dauerhaftigkeit von Bauwerken fest, um deren Zustand und Gebrauchstauglichkeit zu beurteilen (bei Inbetriebnahme, wiederkehrend und bei Veränderungen am Bauwerk oder der Nutzung). Sie möchten sicherstellen, dass sich Ihr Bauwerk in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und alle Betreiberanforderungen erfüllt? Unsere erfahrenen und unabhängigen Experten nehmen für Sie eine Bauwerksprüfung nach VDI 6200 vor. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Sog. ortsfeste Unterstützungskonstruktionen wie Kranbahnkonstruktionen fallen als Bestandteil eines Gebäudes in den Geltungsbereich der Landesbauordnungen (Baurecht). Die VDI-Richtlinie 6200 regelt die Überprüfung von Bauwerken und definiert Kranbahnen als Teil der Bauwerksprüfung. Demnach müssen wiederkehrende Prüfungen erfolgen.
Unsere Experten planen die wiederkehrenden Bauwerksprüfungen gerne für Sie und führen sie durch.
Ortsfeste Unterstützungskonstruktionen wie Kranbahnanlagen werden stark beansprucht und müssen mit der Zeit ggf. ausgetauscht werden. Um Schäden vorzubeugen und Ihren Betrieb sowie Ihr Personal zu schützen, müssen wiederkehrenden Prüfungen an Krananlagen und Hebezeugen durchgeführt werden. Darüber hinaus bietet TÜV SÜD auch eine Begutachtung und statische Bewertung Ihrer Kranbahnkonstruktion im Bestand an. Oft können diese über die reguläre Lebensdauer hinaus weitergenutzt werden. Wir berechnen für Sie die potenzielle Restnutzungsdauer.
Vortrag zur Bauwerksprüfung nach Richtlinie VDI 6200.
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