Bauwerksprüfung nach Richtlinie VDI 6200

Bauwerksprüfung nach Richtlinie VDI 6200

Standsicherheit und Werterhaltung von Bauwerken

Standsicherheit und Werterhaltung von Bauwerken

Wenn Sie ein öffentliches oder gewerblich genutztes Bauwerk betreiben (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Sporthallen, Fabrikgebäude, Einkaufszentren oder andere Gewerbeimmobilien), sind Sie für dessen ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich und tragen mögliche Haftungsrisiken. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 823, 836-838. Doch wie können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Betreiberpflichten erfüllen und dass Ihr Bauwerk keine Mängel oder Schäden aufweist, die zu Ausfällen führen oder Nutzer gefährden?

Die Richtlinie VDI 6200 legt die Anforderungen an die regelmäßige Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie Dauerhaftigkeit von Bauwerken fest, um deren Zustand und Gebrauchstauglichkeit zu beurteilen (bei Inbetriebnahme, wiederkehrend und bei Veränderungen am Bauwerk oder der Nutzung). Sie möchten sicherstellen, dass sich Ihr Bauwerk in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und alle Betreiberanforderungen erfüllt? Unsere erfahrenen und unabhängigen Experten nehmen für Sie eine Bauwerksprüfung nach VDI 6200 vor. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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So gehen wir bei einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200 vor

  1. Auswertung der Bestandsdokumentation und Sichtung der vorangegangenen Prüfberichte
  2. Durchführung der Bauwerksprüfung vor Ort auf Grundlage von VDI 6200 (Inspektion oder eingehende Prüfung)
  3. Auswertung der örtlichen Prüfung und Bewertung mit Benotung des Bauwerkszustandes
  4. Falls erforderlich: Maßnahmenempfehlungen zu Instandsetzung oder Sanierung, ggf. mit Priorisierung und Angabe von Grobkosten
  5. Ggf. Erstellung eines Bauwerksbuches
  6. Auf Wunsch Erarbeitung eines Sanierungskonzepts
  • Prüfung von ortsfesten Unterstützungskonstruktionen wie Kranbahnkonstruktionen nach VDI 6200

    Sog. ortsfeste Unterstützungskonstruktionen wie Kranbahnkonstruktionen fallen als Bestandteil eines Gebäudes in den Geltungsbereich der Landesbauordnungen (Baurecht). Die VDI-Richtlinie 6200 regelt die Überprüfung von Bauwerken und definiert Kranbahnen als Teil der Bauwerksprüfung. Demnach müssen wiederkehrende Prüfungen erfolgen.

    Unsere Experten planen die wiederkehrenden Bauwerksprüfungen gerne für Sie und führen sie durch.

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    Statische Begutachtung

    Ortsfeste Unterstützungskonstruktionen wie Kranbahnanlagen werden stark beansprucht und müssen mit der Zeit ggf. ausgetauscht werden. Um Schäden vorzubeugen und Ihren Betrieb sowie Ihr Personal zu schützen, müssen wiederkehrenden Prüfungen an Krananlagen und Hebezeugen durchgeführt werden. Darüber hinaus bietet TÜV SÜD auch eine Begutachtung und statische Bewertung Ihrer Kranbahnkonstruktion im Bestand an. Oft können diese über die reguläre Lebensdauer hinaus weitergenutzt werden. Wir berechnen für Sie die potenzielle Restnutzungsdauer.

Warum TÜV SÜD bei einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200?

  • Sie erhalten Klarheit über den tatsächlichen Zustand Ihres Bauwerks und können rechtzeitig Risiken und Defizite erkennen.
  • Schäden werden früh aufgedeckt und lassen sich mit noch geringem Zeit- und Kostenaufwand beheben, ohne dass sie sich weiter ausbreiten. Das sichert den Wert Ihres Bauwerks.
  • Sie vermeiden Ausfälle Ihres Bauwerks, die zu Produktions- oder Nutzungseinbußen führen können.
  • Sie erhalten Planungssicherheit für die Zukunft Ihres Bauwerks und erhalten signifikante Aussagen hinsichtlich der (weiterführenden) Nutzung.
  • Sie kommen Ihren Betreiberverpflichtungen nach, gewährleisten die Verkehrssicherheit Ihres Bauwerks und reduzieren Ihr Haftungsrisiko.

Wissenswert

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Standsicherheit und Werterhaltung

Vortrag zur Bauwerksprüfung nach Richtlinie VDI 6200.

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