Bauabnahme durch Sachverständige für Wohnungen und Häuser

Bauabnahme durch TÜV SÜD Sachverständige

Ziehen Sie mit uns sorgenfrei in die eigenen vier Wände

Ziehen Sie mit uns sorgenfrei in die eigenen vier Wände

Ziehen Sie mit uns sorgenfrei in die eigenen vier Wände!

Das Ende der Bauzeit naht, und Sie sehnen mehr denn je den Einzug in die eigenen vier Wände herbei. Doch bei aller Vorfreude: Ein entscheidender Schritt erfordert jetzt nochmal besondere Sorgfalt – die Bauabnahme. Denn mit dieser erkennen Sie als Bauherren die erbrachte Leistung der Baufirma an. Bis zu diesem Punkt ist die Baufirma bei Mängeln in der Beweispflicht. Nach erfolgter Abnahme liegt diese bei Ihnen! Und das kann im Zweifel sehr teuer werden. Denn Sie müssten der Baufirma dann nachweisen, dass diese im Nachgang aufgetauchte Mängel beim Bau selbst verursacht hat. Außerdem beginnt mit der förmlichen Abnahme die Gewährleistungsfrist. Umso wichtiger, bei der Abnahme erfahrene Sachverständige an seiner Seite zu haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen. TÜV SÜD unterstützt Sie gerne, egal, ob es um eine einzige Immobilie geht oder um mehrere Neuerwerbungen, beispielsweise von Investoren.

Bauabnahme von Sondereigentum (Wohnungen und Häuser)

Das sogenannte Sondereigentum umfasst generell die Räume einer Wohnung und die darin enthaltenen Bodenbeläge, Tapeten, Sanitärinstallationen, Einbaumöbel und nicht tragenden Wände. Diese müssen am Ende des Bauprozesses abgenommen werden. Unsere erfahrenen Bausachverständigen, übrigens allesamt Diplom-Bauingenieure, begleiten Sie bei dieser offiziellen Bauabnahme. Sie können uns direkt über unseren Online-Shop beauftragen.

Wählen Sie den zu Ihrer Immobilie passenden Service:

Bauabnahme für Ihr neues Haus

Für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften mit bis zu 200 m² Wohnfläche.

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Bauabnahme Wohnung

Für Wohnungen bis 70 m²

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Bauabnahme Wohnung

Für Wohnungen bis 100 m²

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Bauabnahme Wohnung

Für Wohnungen bis 150 m²

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Wenn Sie als Geschäftskunde oder Investor Bauabnahmen für gleich mehrere Objekte benötigen, bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Häufige Fragen zur Bauabnahme mit Sachverständigen von TÜV SÜD

  • Was ist die Bauabnahme?

    Bei der Bauabnahme überprüft der Bauherr sein beauftragtes Bauwerk. Was nach einer Formalität klingt, ist in Wirklichkeit von großer Bedeutung und geht über das Häkchensetzen auf einer Checkliste hinaus. Denn ist die Abnahme einmal erfolgt, haben Sie als Bauherr offiziell feststellt, dass die Bauleistung dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde. Sie erklären also, die vom Bauunternehmer erbrachte Leistung entgegenzunehmen.

    Anschließend dreht sich die Beweislast für alle Mängel um und liegt bei Ihnen.

  • Was kostet die Bauabnahme mit Sachverständigem?

    Die Kosten einer Bauabnahme bei TÜV SÜD richten sich nach der Größe Ihres neuen Heims und beginnen bei 1.323 € für eine Wohnung beziehungsweise 1.958 € für ein Haus. Beauftragen können Sie einfach direkt in unserem Shop.

  • Wann wird eine Bauabnahme gemacht?

    Zur förmlichen Bauabnahme lädt Sie Ihr Bauträger ganz am Ende des Bauprozesses ein, wenn er die Bauleistung als erbracht betrachtet. Nehmen Sie diesen wichtigen Termin nicht wahr, gilt Ihr Heim nach einer gewissen Frist automatisch als abgenommen – versäumen Sie diesen Schritt also nicht und holen Sie sich professionelle Unterstützung durch einen Bausachverständigen.

  • Wer ist bei der Bauabnahme dabei?

    Auf jeden Fall anwesend sein wird bei der Bauabnahme Ihr Bauträger, seltener der Architekt; Vertreter ausführender Gewerke sind in der Regel nicht mehr vor Ort. Auf Käuferseite anwesend sein können neben Ihnen selbst als Bauherren auch ein von Ihnen bestellter Bausachverständiger, zum Beispiel von TÜV SÜD.

  • Wie läuft eine Bauabnahme mit Sachverständigem ab?

    Unser Sachverständiger – übrigens immer ein diplomierter Bauingenieur – begutachtet alle einsehbaren Bauteile hinsichtlich ihres bautechnischen Zustands sowie visuell erkennbarer Mängel und Schäden. Bestimmte Bauteile werden zusätzlich auf ihre Funktion geprüft. Außerdem weist Sie unser Baugutachter auf alle Unterlagen hin, die Sie von Ihrem Bauträger erhalten sollten. Zum Schluss fertigt er ein schriftliches Abnahmeprotokoll an.

Investitionssicherheit und Rechtssicherheit bei der Bauabnahme

Darum ist die Bauabnahme so wichtig

Bauabnahmen haben rechtlich eine besondere Bedeutung – sowohl für Bauherren, Baufirmen als auch Auftraggeber bzw. Immobilienkäufer. Denn ist eine Bauabnahme erst einmal erfolgt, bestätigt dies, dass die zu erbringende Leistung in der Hauptsache vertragsgemäß erfüllt wurde. Die Bauabnahme setzt jedoch keine vollständige Mängelfreiheit voraus.

Im Anschluss an eine Bauabnahme beginnt die Nutzungsphase Ihrer Immobilien und gleichzeitig die vereinbarte Gewährleistungspflicht. Jetzt müssen Käufer bzw. Auftraggeber eventuelle Mängel gegenüber dem Bauträger oder der Hausbaufirma nachweisen. Doch nicht nur deshalb lohnt sich eine Bauabnahme mit qualifizierten Bausachverständigen: Auch kostspielige Folgeschäden können durch das frühzeitige Erkennen vorhandener Mängel am Bau abgewendet werden. Eine qualitativ hochwertige Bauabnahme kann zudem den Nutzwert auf Jahre hinaus positiv beeinflussen.

Eine zu schnell durchgeführte Bauabnahme und die Nichterkennung von Mängeln hingegen führen zum verfrühten Beginn der Gewährleistungspflicht. Sie stehen dann vor der Herausforderung, fundierte Beweise vorlegen zu müssen, dass die Baufirma während des Baus Mängel verursacht hat. Dies kann sogar dazu führen, dass die Beseitigung der Mängel alleine von Ihnen finanziert werden muss. Ganz gleich, ob Haus oder Wohnung – aufgrund dieser weitreichenden Konsequenzen sollten Sie eine Bauabnahme also unbedingt in Begleitung eines unabhängigen Sachverständigen durchführen.

Mit der Bauabnahme bzw. dem Baucontrolling unterstützt TÜV SÜD Bauherren, um genau dieses Szenario zu verhindern.

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Brauche ich Unterstützung durch einen Sachverständigen?

Wenn Sie zum ersten Mal bauen oder unsicher bezüglich Details sind, lohnt sich die Einbeziehung eines unabhängigen Bausachverständigen - denn nur selten sind private Bauherren auch Experten, was Baustandards und Baumängel angeht. Genau dieses Fachwissen ist jedoch für die Endabnahme erforderlich. Wenn Sie sich zusätzlich absichern wollen, empfiehlt sich eine Begleitung bereits im Laufe der Bauphase. Beim sogenannten Baucontrolling unterstützen die Sachverständigen von TÜV SÜD Bauherren während der unterschiedlichen Bauphasen. Im Rahmen einer Zustandsfeststellung können Mängel entdeckt und umgehend angezeigt werden. Sonst droht die Gefahr, dass kleinere oder auch gravierende Mängel final unerkannt bleiben, da inzwischen die einzelnen Gewerke weitergearbeitet haben. Sollte ein Baumangel gefunden werden, wird dieser im Abnahmeprotokoll vermerkt.

Frist beachten

Sie können innerhalb der Gewährleistungsfrist Ansprüche geltend machen. Innerhalb dieser Frist ist der Bauunternehmer verpflichtet, festgestellte Mängel kostenlos zu beseitigen, wenn sie den Baumangel konkret benennen.

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So unterstützen wir Sie bei einer Bauabnahme:

  • Begutachtung aller einsehbaren Bauteile hinsichtlich ihres bautechnischen Zustands und visuell erkennbarer Baumängel und Bauschäden
  • Funktionsprüfung der Bauteile im Sondereigentum wie z. B. Fenster und Sanitärausstattung
  • Hinweis auf an Sie zu übergebende Unterlagen
  • Schriftliches Abnahmeprotokoll

Warum TÜV SÜD bei einer Bauabnahme?

  • Unsere Mängel-Feststellungen werden häufig als verbindlich anerkannt
  • Sie stärken Ihre Verhandlungsbasis
  • Sie bekommen Rechtssicherheit
  • Sie haben Planungssicherheit
  • Sie sichern sich Neutralität
  • Sie setzen auf Kompetenz
  • Sie bauen auf einen erfahrenen Partner

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Von der Beauftragung zum Abnahmedokument: Antworten auf Ihre Fragen zur Zusammenarbeit


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Zusätzlich Zum Sondereigentum: Benötigen Sie auch eine Abnahme von Gemeinschaftseigentum?

  • Besonderheiten bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum

    Auch bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum können wir weiterhelfen. Damit sie rechtsverbindlich zustande kommen kann, schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft vor (§ 640 BGB). Dadurch entsteht ein hoher Aufwand. Zudem sind technische und rechtliche Kompetenz gefragt, um über die Abnahme entscheiden zu können.

    Für die Erwerbergemeinschaft und den Bauträger besteht die Möglichkeit, gemeinsam einen Gutachter zu bevollmächtigen, der beide Seiten vertritt und im Sinne eines Mediators die Bauabnahme leitet bzw. rechtssicher die Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums bestätigt.

  • Bauabnahme von Gemeinschaftseigentum im Detail
    • Einbindung aller Erwerber bzgl. ihrer individuellen Vereinbarungen, Bedenken und Mangelbehauptungen
    • Prüfung und vollständige Dokumentation des bautechnischen Zustands hinsichtlich erkennbarer Mängel und Schäden
    • Abgleich mit den vorgegebenen Plänen und der Baubeschreibung sowie evtl. Sondervereinbarungen
    • Kontrolle der Prüfprotokolle auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
    • Verbindliche und haftende Entscheidung über das Vorliegen wesentlicher Mängel 
    • Bestätigung der Abnahmereife bei positivem Befund bzw. bei individueller Bevollmächtigung die Erklärung der Abnahme für einzelne Erwerber

Wissenswert

Hausschlüssel steckt, geöffnete Tür, neues Haus

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