Ziehen Sie mit uns sorgenfrei in die eigenen vier Wände
Ziehen Sie mit uns sorgenfrei in die eigenen vier Wände
Das Ende der Bauzeit naht, und Sie sehnen mehr denn je den Einzug in die eigenen vier Wände herbei. Doch bei aller Vorfreude: Ein entscheidender Schritt erfordert jetzt nochmal besondere Sorgfalt – die Bauabnahme. Denn mit dieser erkennen Sie als Bauherren die erbrachte Leistung der Baufirma an. Bis zu diesem Punkt ist die Baufirma bei Mängeln in der Beweispflicht. Nach erfolgter Abnahme liegt diese beim Bauherren, also Ihnen! Und das kann im Zweifel sehr teuer werden. Denn Sie müssten der Baufirma dann nachweisen, dass diese im Nachgang aufgetauchte Mängel beim Bau selbst versursacht hat. Außerdem beginnt mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist. Umso wichtiger, bei der Abnahme erfahrene Sachverständige an seiner Seite zu haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen. TÜV SÜD unterstützt Sie gerne, egal, ob es um eine einzige Immobilie geht oder um mehrere Neuerwerbungen, beispielsweise von Investoren.
Das sogenannte Sondereigentum umfasst generell die Räume einer Wohnung und die darin enthaltenen Bodenbeläge, Tapeten, Sanitärinstallationen, Einbaumöbel und nicht tragenden Wände. Diese müssen am Ende des Bauprozesses abgenommen werden. Unsere erfahrenen Sachverständigen, übrigens allesamt Diplom-Bauingenieure, begleiten Sie bei dieser Bauabnahme. Sie können uns direkt über unseren Online-Shop beauftragen.
Für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften mit bis zu 200 m² Wohnfläche.
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Wenn Sie als Geschäftskunde oder Investor Bauabnahmen für gleich mehrere Objekte benötigen, bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Bei der Bauabnahme überprüft der Bauherr sein beauftragtes Bauwerk. Was nach einer Formalität klingt, ist in Wirklichkeit von großer Bedeutung und geht über das Häkchensetzen auf einer Checkliste hinaus. Stellt der Bauherr fest, dass alles dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde, ist die Abnahme erfolgt. Der Bauherr erklärt also, die vom Bauunternehmer erbrachte Leistung entgegenzunehmen.
Die Kosten einer Bauabnahme bei TÜV SÜD richten sich nach der Größe Ihres neuen Heims und beginnen bei 1.323 € für eine Wohnung beziehungsweise 1.958 € für ein Haus. Beauftragen können Sie einfach direkt in unserem Shop.
Zur Bauabnahme lädt Sie Ihr Bauträger ganz am Ende des Bauprozesses ein, wenn er die Bauleistung als erbracht betrachtet. Kommen Sie dieser Einladung nicht nach, gilt Ihr Heim nach einer gewissen Frist automatisch als abgenommen – versäumen Sie diesen wichtigen Schritt also nicht und holen Sie sich professionelle Unterstützung durch einen Sachverständigen.
Auf jeden Fall anwesend sein wird bei der Bauabnahme Ihr Bauträger, seltener der Architekt; Vertreter ausführender Gewerke sind in der Regel nicht mehr vor Ort. Auf Käuferseite anwesend sein können neben Ihnen selbst als Bauherren auch ein von Ihnen bestellter Bausachverständiger, zum Beispiel von TÜV SÜD.
Unser Sachverständiger – übrigens immer ein diplomierter Bauingenieur – begutachtet alle einsehbaren Bauteile hinsichtlich ihres bautechnischen Zustands sowie visuell erkennbarer Mängel und Schäden. Bestimmte Bauteile prüft er zusätzlich auf ihre Funktion. Außerdem wird Sie unser Sachverständiger auf alle Unterlagen hinweisen, die Sie von Ihrem Bauträger erhalten sollten. Zum Schluss fertigt er ein schriftliches Abnahmeprotokoll an.
Bauabnahmen haben rechtlich eine besondere Bedeutung – sowohl für Bauherren, Baufirmen als auch Auftraggeber bzw. Immobilienkäufer. Denn ist eine Bauabnahme erst einmal erfolgt, bestätigt dies, dass die zu erbringende Leistung in der Hauptsache vertragsgemäß erfüllt wurde. Die Bauabnahme setzt jedoch keine vollständige Mängelfreiheit voraus.
Im Anschluss an eine Bauabnahme beginnt die Nutzungsphase Ihrer Immobilien und gleichzeitig die vereinbarte Gewährleistungspflicht. Jetzt müssen Käufer bzw. Auftraggeber auftretende Mängel gegenüber dem Bauträger oder der Hausbaufirma nachweisen. Doch nicht nur deshalb lohnt sich eine Bauabnahme mit Sachverständigen: Auch kostspielige Folgeschäden können durch das frühzeitige Erkennen von Mängeln am Bau abgewendet werden. Eine qualitativ hochwertige Bauabnahme kann zudem den Nutzwert auf Jahre hinaus positiv beeinflussen.
Eine zu schnell durchgeführte Bauabnahme und die Nichterkennung von Mängeln hingegen führen zum verfrühten Beginn der Gewährleistungspflicht. Bauherren stehen dann vor der Herausforderung, fundierte Beweise vorlegen zu müssen, dass die Baufirma während des Baus Mängel verursacht hat. Dies kann sogar dazu führen, dass die Beseitigung der Mängel alleine vom Bauherren finanziert werden muss. Ganz gleich, ob Haus oder Wohnung – aufgrund dieser weitreichenden Konsequenzen sollten Sie eine Bauabnahme also unbedingt zusammen mit einem unabhängigen Sachverständigen durchführen.
Mit der Bauabnahme bzw. dem Baucontrolling unterstützt TÜV SÜD Bauherren, um genau dieses Szenario zu verhindern.
Wenn Sie zum ersten Mal bauen oder unsicher bezüglich Details sind, lohnt sich die Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen. Nur selten ist der Bauherr ein Fachmann, doch ist eine genaue Bauabnahme sehr wichtig. Beim Baucontrolling unterstützen die Sachverständigen von TÜV SÜD Bauherren während der unterschiedlichen Bauphasen. Im Rahmen einer Zustandsfeststellung können Mängel entdeckt und umgehend angezeigt werden. Sonst droht die Gefahr, dass gravierende Mängel oder kleinere Mängel final unerkannt bleiben, da inzwischen die einzelnen Gewerke weitergearbeitet haben. Sollte ein Baumangel gefunden werden, wird dieser im Abnahmeprotokoll vermerkt.
Sie können innerhalb der Gewährleistungsfrist Ansprüche geltend machen. Innerhalb dieser Frist ist der Bauunternehmer verpflichtet, Mängel kostenlos zu beseitigen, wenn sie den Baumangel konkret benennen.
Von der Beauftragung zum Abnahmedokument: Antworten auf Ihre Fragen zur Zusammenarbeit
Eine Kündigung/Stornierung ist jederzeit schriftlich möglich.
Zusätzliche Stornokosten fallen nicht an. Wir verrechnen die bisher erbrachte Leistung.
Zusätzliche Leistungen können jederzeit abgerufen werden. Das hierfür anfallende Honorar wird gesondert angeboten.
Hierzu zählen Flächen in den Erd- und Obergeschossen, sowie zu Wohnflächen ausgebaute Räume in den Kellern. Uns reichen ungefähre Angaben.
Die Unterlagen sind zur Ermittlung des Bauleistungs-Solls erforderlich. Am günstigsten ist die Übergabe der Unterlagen zirka eine Woche vor Beginn der Bearbeitung.
Nach Beauftragung erhalten sie von TÜV SÜD eine Auftragsbestätigung mit Angabe von Kontaktdaten. Der zuständige Sachverständige wird sich nach Beauftragung mit ihnen in Verbindung setzen.
Nach Anfrage erhalten Sie von TÜV SÜD eine Eingangsbestätigung. Im Falle der Annahme durch TÜV SÜD erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit Angabe von Kontaktdaten. Der zuständige Sachverständige wird sich nach Beauftragung mit ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail nach Ihrer Anfrage. Anschließend wird sich TÜV SÜD mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte kontaktieren Sie uns unter [email protected]
Eine Information des Bauträgers ist in jedem Fall vernünftig, der Bauträger muss TÜV SÜD ja auch die Zugänglichkeit zur Baustelle gewähren.
Im Erstkontakt wird der Sachverständige mit Ihnen abstimmen, wann die Begutachtungen erfolgen werden.
TÜV SÜD wird das Gutachten ausschließlich Ihnen zusenden. Ob Sie das Gutachten dann an den Bauträger weitergeben, entscheiden Sie.
Soweit zum Zeitpunkt der nachfolgenden Begutachtung die betroffenen Bereiche noch einsehbar sind, wird TÜV SÜD die Mangelverfolgung durchführen.
Ansonsten lassen Sie sich vom Bauträger beziehungsweise der Firma, die das Haus errichtet, eine schriftliche Bestätigung geben, dass die jeweiligen Mängel beseitigt wurden.
Wichtig ist vor allem die Baubeschreibung und diese sollte Ihnen in jedem Fall vorliegen.
TÜV SÜD wird die Leistungen immer erst nach bzw. mit dem Versenden der Gutachten verrechnen, dies bedeutet, Sie gehen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung.
Gemäß Baurecht wird in rechtsgeschäftliche, technische und behördliche Bauabnahme unterschieden.
Rechtsgeschäftliche Bauabnahme: Der Bauherr erklärt sich mit der vom Auftragnehmer gelieferten Leistung einverstanden. Er bestätigt die Erfüllung der Leistung ohne vorliegende Mängel. Mit der rechtsgeschäftlichen Abnahme beginnt dann auch die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche. Bis zur Abnahme trägt das Bauunternehmen die Darlegungslast über die Mangelfreiheit seiner Leistungen, nach der Abnahme muss der Bauherr einen Mangel beweisen. Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist von den öffentlich-rechtlichen Abnahmen zu unterscheiden.
Behördliche Bauabnahme: Das Bauordnungsamt überprüft, ob die Immobilie gemäß Vorgaben aus der erteilten Baugenehmigung gebaut wurde. Beispielsweise wird bei einem Haus kontrolliert, dass die genehmigte Höhe nicht überschritten wurde und das Dach die richtige Neigung hat.
Technische Bauabnahme: Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur rechtsgeschäftlichen Abnahme um eine rein technische Zustandsfeststellung. Bei der Begehung wird ein Protokoll geführt, in dem etwaige Mängel festgehalten werden.
Auch bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum können wir weiterhelfen. Damit sie rechtsverbindlich zustande kommen kann, schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft vor (§ 640 BGB). Dadurch entsteht ein hoher Aufwand. Zudem sind technische und rechtliche Kompetenz gefragt, um über die Abnahme entscheiden zu können.
Für die Erwerbergemeinschaft und den Bauträger besteht die Möglichkeit, gemeinsam einen Gutachter zu bevollmächtigen, der beide Seiten vertritt und im Sinne eines Mediators die Bauabnahme leitet bzw. rechtssicher die Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums bestätigt.
Ausführliches White Paper zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum.
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Vortrag zu rechtsgeschäftlichen Abnahmen von Gemeinschaftseigentum.
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Vortrag: Bauphysikalische Ursachen von Schimmelbildung.
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Anforderungen an einen fachgerechten Fenstereinbau.
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