Je größer ein Bauprojekt, desto höher ist die Gefahr möglicher Mängel und Schäden. Im Rahmen des Baucontrollings stellen unsere Experten sicher, dass Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen - sowohl bei großen, komplexen Bauprojekten als auch bei privaten Projekten wie einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung.
Baucontrolling für Privatkunden
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Statistische Untersuchungen belegen: Die Kosten, die für die Mängel- bzw. Schadensbehebung bei Bauvorhaben entstehen, betragen rund 2 Prozent der Baukosten. Da die durchschnittliche Rendite in der Baubranche zwischen 1 und 3 Prozent liegt, rechnet sich daher manches Bauprojekt kaum. Allein die Reduzierung der Kosten für die Mängel- bzw. Schadensbehebung um 50 Prozent steigert den Gewinn erheblich.
Immer wieder entstehen Bauherren nach Jahren teils sehr hohe Folgekosten aufgrund nicht rechtzeitig erkannter Mängel. Minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko mit dem Baucontrolling von TÜV SÜD - dem Original. Wir haben die Arbeit Ihres Bauträgers für Sie im Blick. Auf diese Weise können Mängel bereits vor der Bauabnahme behoben werden. Dies bedeutet für Sie mehr finanzielle Sicherheit. Wir arbeiten dabei eng mit Ihrem Bauunternehmen zusammen.
Wichtig: Private Bauherren haben häufig die Befürchtung, dass das Hinzuziehen unserer Experten das Verhältnis zum Bauträger trüben könnte. Sollten auch Sie derartige Bedenken haben, können wir Sie beruhigen. Das Baucontrolling ist stets ein "Miteinander". Wir arbeiten eng mit Ihrem Bauunternehmen zusammen, das bei unseren Begehungen selbstverständlich dabei ist. Die Zusammenarbeit verläuft völlig reibungslos.
Das eigene Heim gehört zu den größten Investitionen im Leben. Fundiertes Baucontrolling trägt dazu bei, Ihre Investition zu sichern und ein mängelfreies Ergebnis für Ihr Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus zu erhalten.
Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen während des gesamten Prozesses als Ansprechpartner für technische Fragen zur Seite.
Nach der Beauftragung arbeiten sich unsere Experten in das vertragliche Leistungssoll ein. Hierzu werden die Baubeschreibung, die Pläne und die bautechnischen Nachweise (z. B. Schallschutznachweis, Brandschutznachweis) durchgesehen.
Es folgen Begehungen zu den wichtigsten Bautenständen. Dabei überprüfen unsere Experten, ob die Bauausführung mit der Baubeschreibung und den aktuell geltenden technischen Vorschriften und Normen konform ist. Bei Objekten mit Keller führen wir vier Begehungen durch. Bei Objekten ohne Keller sind es drei Begehungen.
1. Begehung
Die 1. Baustellenbegehung erfolgt im Zuge des Betonierens der Kellerwände bei wasserundurchlässigen Betonkonstruktionen (nach dem Stellen einer Schalungsseite, günstigstenfalls nach dem Bewehren, vor dem Schließen der Schalung) bzw. vor Hinterfüllung der Kellerwände bei Abdichtung entsprechend DIN 18533.
Es werden (falls zum Ortstermin einsehbar) folgende Kriterien geprüft und beurteilt:
Die 2. Baustellenbegehung erfolgt vor dem Schließen der Installationsebene/-schächte
Es werden (falls zum Ortstermin einsehbar) folgende Kriterien geprüft und beurteilt:
Die 3. Baustellenbegehung erfolgt während der Ausführung der Ausbaugewerke.
Es werden (falls zum Ortstermin einsehbar) folgende Kriterien geprüft und beurteilt:
Bei der 4. Baustellenbegehung begleitet der TÜV SÜD Sachverständige den Auftraggeber bei der Abnahme gutachterlich bzw. führt eine Schlussbegutachtung aller fertiggestellten Gewerke durch.
Jede Begehung wird protokolliert, Wichtiges fotografisch dokumentiert.
Nach Abschluss der Bauarbeiten begleiten wir Sie bei der Bauabnahme und fertigen ein qualifiziertes Abnahmegutachten an.
Alle Details zum Prüfzeichen "Baubegleitendes Qualitätscontrolling"
Das komplette Baucontrolling
Gerne übernehmen wir für Sie das komplette Baucontrolling. Sie können uns aber auch mit einzelnen Teilaufgaben beauftragen:
Eine Kündigung/Stornierung ist jederzeit schriftlich möglich.
Zusätzliche Stornokosten fallen nicht an. Wir verrechnen die bisher erbrachte Leistung.
Zusätzliche Leistungen können jederzeit abgerufen werden. Das hierfür anfallende Honorar wird gesondert angeboten.
Hierzu zählen Flächen in den Erd- und Obergeschossen, sowie zu Wohnflächen ausgebaute Räume in den Kellern. Uns reichen ungefähre Angaben.
Die Unterlagen sind zur Ermittlung des Bauleistungs-Solls erforderlich. Am günstigsten ist die Übergabe der Unterlagen zirka eine Woche vor Beginn der Bearbeitung.
Nach Beauftragung erhalten sie von TÜV SÜD eine Auftragsbestätigung mit Angabe von Kontaktdaten. Der zuständige Sachverständige wird sich nach Beauftragung mit ihnen in Verbindung setzen.
Nach Anfrage erhalten Sie von TÜV SÜD eine Eingangsbestätigung. Im Falle der Annahme durch TÜV SÜD erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit Angabe von Kontaktdaten. Der zuständige Sachverständige wird sich nach Beauftragung mit ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail nach Ihrer Anfrage. Anschließend wird sich TÜV SÜD mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte kontaktieren Sie uns unter [email protected].
Eine Information des Bauträgers ist in jedem Fall vernünftig, der Bauträger muss TÜV SÜD ja auch die Zugänglichkeit zur Baustelle gewähren.
Im Erstkontakt wird der Sachverständige mit Ihnen abstimmen, wann die Begutachtungen erfolgen werden.
TÜV SÜD wird das Gutachten ausschließlich Ihnen zusenden. Ob Sie das Gutachten dann an den Bauträger weitergeben, entscheiden Sie.
Soweit zum Zeitpunkt der nachfolgenden Begutachtung die betroffenen Bereiche noch einsehbar sind, wird TÜV SÜD die Mangelverfolgung durchführen.
Ansonsten lassen Sie sich vom Bauträger beziehungsweise der Firma, die das Haus errichtet, eine schriftliche Bestätigung geben, dass die jeweiligen Mängel beseitigt wurden.
Wichtig ist vor allem die Baubeschreibung und diese sollte Ihnen in jedem Fall vorliegen.
TÜV SÜD wird die Leistungen immer erst nach bzw. mit dem Versenden der Gutachten verrechnen, dies bedeutet, Sie gehen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung.
Erfahren Sie, welche Wege es gibt, sicheren, funktionalen und finanzierbaren Wohnraum schaffen.
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