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//Land auswählenBetreiber von Kranen und anderen Hebezeugen sind laut BetrSichV bzw. DGUV dazu verpflichtet, an ihren Anlagen mindestens jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. Denn für sicherheitsrelevante Anlagen wie Krane oder Hebezeuge ist ein technisch einwandfreier Zustand in besonderem Maß Voraussetzung für einen unfallfreien Betrieb.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten und führen an Ihren Kranen und allen anderen Hebezeugen die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durch. Doch wir können noch mehr für Sie tun:
Hebezeuge, wie z. B. Krane kommen in vielen gewerblichen Bereichen zum Einsatz, um schwerste Lasten zu bewegen. Entsprechend großen Belastungen und teilweise auch widrigen Umgebungen sind sie ausgesetzt. Dies setzt der Technik zu und fördert den Verschleiß.
Um dennoch die Sicherheit der Mitarbeiter sowie anderer Personen, die Zugang zur Anlage haben, zu gewährleisten, sind wiederkehrende Prüfungen wichtig. Die regelmäßigen Überprüfungen tragen zudem auch dazu bei, die Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der Anlagen auf langfristig zu sichern.
Gemäß DGUV 54 §23müssen Betreiber eines Krans im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung auch den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer von Kranhubwerken ermitteln. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der FEM 9.511. Nach Ablauf der Nutzungsdauer muss der Betreiber die Anlagen außer Betrieb nehmen oder eine Getriebeinspektion nach den Vorgaben des Herstellers oder eines Sachverständigen veranlassen. Nicht alle Hubwerksgetriebe sind zu diesem berechneten Zeitpunkt jedoch tatsächlich verschlissen und müssen demontiert werden. Mit der endoskopischen Getriebeuntersuchung (EndoCeck) kann der Getriebezustand beurteilt und dokumentiert werden, ohne dass dabei das Getriebe demontiert werden muss.
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