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Wiederkehrende Prüfungen von Kranen und anderen Hebezeugen

Betreiberpflichten nach BetrSichV und DGUV erfüllen

Wiederkehrende Prüfungen von Kranen und HebezeugenFür sicherheitsrelevante Anlagen wie Krane oder Hebezeuge ist ein technisch einwandfreier Zustand in besonderem Maß Voraussetzung für einen unfallfreien Betrieb. Deshalb sind Betreiber von Kranen und anderen Hebezeugen laut BetrSichV bzw. DGUV dazu verpflichtet, an ihren Anlagen mindestens jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten und führen an Ihren Kranen sowie allen anderen Hebezeugen die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durch. Gerne unterbereiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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Geht es um den Betrieb von Kranen und Hebezeugen, können wir noch mehr für Sie tun:, wenn es um Krane und Hebezeuge geht:

  • Unterstützung bei der Kaufentscheidung: Wir zeigen Ihnen die technischen Unterschiede einzelner Fabrikate auf
  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Prüfung der ersten Inbetriebnahme
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen
  • Durchführung sämtlicher wiederkehrender Prüfungen an allen Hebezeugen
  • Berechnung der theoretischen Nutzungsdauer (SWP) nach DGUV 54 §23

Darum sind wiederkehrende Prüfungen an Kranen und Hebezeugen so wichtig

Hebezeuge, wie z. B. Krane kommen in vielen gewerblichen Bereichen zum Einsatz, um schwerste Lasten zu bewegen. Entsprechend großen Belastungen und teilweise auch widrigen Umgebungen sind sie ausgesetzt. Dies setzt der Technik zu und fördert den Verschleiß.

Um dennoch die Sicherheit der Mitarbeiter sowie anderer Personen, die Zugang zur Anlage haben, zu gewährleisten, sind wiederkehrende Prüfungen wichtig. Die regelmäßigen Überprüfungen tragen zudem auch dazu bei, die Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der Anlagen auf langfristig zu sichern.

Endoskopische Getriebeuntersuchung zur Zustandsbeurteilung (Endocheck)

Gemäß DGUV 54 §23müssen Betreiber eines Krans im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung auch den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer von Kranhubwerken ermitteln. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der FEM 9.511. Nach Ablauf der Nutzungsdauer muss der Betreiber die Anlagen außer Betrieb nehmen oder eine Getriebeinspektion nach den Vorgaben des Herstellers oder eines Sachverständigen veranlassen. Nicht alle Hubwerksgetriebe sind zu diesem berechneten Zeitpunkt jedoch tatsächlich verschlissen und müssen demontiert werden. Mit der endoskopischen Getriebeuntersuchung (EndoCeck) kann der Getriebezustand beurteilt und dokumentiert werden, ohne dass dabei das Getriebe demontiert werden muss.

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Aber nicht nur Krane und Hebezeuge müssen geprüft werden. Auch für die Bauwerksprüfung gibt es klare Vorgaben, um die Sie sich als Betreiber kümmern müssen. Gerne führen unsere Experten auch für Sie Bauwerksprüfungen nach Richtlinie VDI 6200 durch.

 

Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH

 

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