Schützende Hände umrundet von Europa-Sternen als Symbol für das Produktsicherheitsgesetz

EU-Produktsicherheitsverordnung

Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und schaffen Sie sichere, zukunftsfähige Produkte

Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und schaffen Sie sichere, zukunftsfähige Produkte

Was Sie über die General Product Safety Regulation (GPSR) wissen müssen 

Die Produktsicherheitsverordnung (auch General Product Safety Regulation, GPSR oder Verordnung (EU) 2023/988) denkt die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU neu. Digitalisierung, Onlinehandel und Künstliche Intelligenz erfordern innovative Lösungen – und genau hier setzt die Verordnung an. Was das genau für Unternehmen bedeutet, welche Pflichten sich für Hersteller, Importeure und Händler ergeben und noch vieles mehr erfahren Sie hier. 

 

Das Wichtigste auf einen Blick

➤ Inkrafttreten: Die Verordnung EU 2023/988 trat am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzte damit die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Sie gilt für alle Akteure entlang der Lieferkette – einschließlich Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure.  

➤ Geltungsbereich: Die EU-Produktsicherheitsverordnung betrifft alle Non-Food-Produkte – also Produkte, die nicht mit Lebensmitteln in Verbindung stehen.  

➤ Anforderungen: Sie berücksichtigt neben physikalischen und chemischen Eigenschaften auch Cybersicherheitsaspekte, Kennzeichnung, Warnhinweise sowie Gebrauchsanweisungen und Entsorgungshinweise. 

➤ Chancen für Unternehmen: Transparenz und klare Verantwortlichkeiten fördern das Vertrauen der Verbraucher, erleichtern die Zusammenarbeit mit Behörden und minimieren das Risiko von Produktrückrufen.  

➤ Unsere Services: TÜV SÜD steht Ihnen als Unternehmen als kompetenter Experte zur Seite, um die Anforderungen der General Product Safety Regulation (GPSR) erfolgreich umzusetzen. 

 

Die häufigsten Fragen zur EU-Produktsicherheitsverordnung verständlich beantwortet 

  • Was ist die Produktsicherheitsverordnung der EU?

    Die Produktsicherheitsverordnung der EU (auch General Product Safety Regulation, GPSR oder Verordnung (EU) 2023/988) regelt die Sicherheit von Non-Food-Produkten und ersetzt seit Dezember 2024 die Richtlinie 2001/95/EG. Die GPSR definiert den Begriff “sicheres Produkt“ neu, schließt Regelungslücken und erweitert die Kriterien für die Bewertung der Produktsicherheit. Neben physikalischen und chemischen Eigenschaften werden nun auch Cybersicherheitsaspekte, Kennzeichnung, Warnhinweise sowie Gebrauchsanweisungen und Entsorgungshinweise berücksichtigt, um Verbraucher optimal zu schützen.  

    Für viele Non-Food-Produkte dient die CE-Kennzeichnung als sichtbares Zeichen, dass grundlegende Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen der EU eingehalten werden. Die Produktsicherheitsverordnung ergänzt diese Anforderungen durch umfassende technische Dokumentationspflichten und eine strengere Marktüberwachung

  • Warum wurde die GPSR eingeführt?

    Die General Product Safety Regulation (GPSR) wurde eingeführt, um die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der EU zu erhöhen. Laut dem EU-Schnellwarnsystem „Safety Gate“ wurden allein in den ersten Monaten des Jahres 2024 über 2.200 potenziell gefährliche Produkte gemeldet – 31 Prozent davon auf Online-Handelsplattformen. Besonders betroffen waren Spielzeug, Kleidung und Elektronik – häufig in Verbindung mit chemischen Risiken, Strangulations- oder Brandgefahr. Die neue Verordnung ist somit eine direkte Reaktion auf diese Entwicklung.

  • Seit wann gilt die Produktsicherheitsverordnung?

    Die EU-Produktsicherheitsverordnung wurde am 12. Juni 2023 verabschiedet und gilt verbindlich seit dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Seit diesem Zeitpunkt ersetzt sie die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. 

  • Für wen gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung?

    Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für alle Wirtschaftsakteure, die physische oder digitale Non-Food-Verbraucherprodukte in der EU herstellen, importieren, vertreiben oder online anbieten. Dazu zählen: 

    ➤ Hersteller: Sie sind verantwortlich für die Produktsicherheit und müssen Risikoanalysen sowie technische Dokumentationen erstellen. Auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden müssen Sie diese Unterlagen, aber auch Prüfzertifikate und Konformitätserklärungen vorlegen können. 

    ➤ Importeure: Sie stellen sicher, dass importierte Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. 

    ➤ Händler: Sie müssen überprüfen, dass die von ihnen angebotenen Produkte korrekt gekennzeichnet und sicher sind. 

    ➤ Fulfillment-Dienstleister: Sie tragen die Verantwortung für Produkte, die sie im Namen anderer bereitstellen. 

    ➤ Betreiber von Online-Marktplätzen: Sie unterliegen speziellen Verpflichtungen wie der Gewährleistung transparenter Sicherheitsinformationen. 

  • Welche Produkte fallen unter die Verordnung EU 2023/988?

    Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für alle Non-Food-Verbraucherprodukte, die in der EU hergestellt, importiert, vertrieben oder online angeboten werden

    TÜV SÜD unterstützt im Rahmen der Produktprüfung und -zertifizierung beispielsweise bei: 

    ✔ Möbelprüfungen 

    ✔ Lichtprüfungen 

    ✔ Prüfung von Bekleidung und Textilien 

    ✔ Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung (Helme, Schuhe etc.)

    ✔ Prüfung von Spielzeug 

    ✔ Sportgeräteprüfungen 

    ✔ Grill- und Gasgeräteprüfungen 

    ✔ Elektrische Sicherheitsprüfung für Elektrogeräte 

    ✔ Werkzeug- und Gartengeräteprüfungen (z. B. Mechanische Sicherheit

    Außerdem bieten wir umfangreichere Zertifizierungen wie ENEC, GS (Geprüfte Sicherheit), CB, NRTL oder TÜV MARK an. Unsere Portfolio umfasst zudem Chemische Prüfungen oder Prüfungen rund um das Thema Funk (z.B. Funkprüfung nach RED-Richtlinie) und drahtlose Kommunikation. 

  • Was fällt nicht unter die Produktsicherheitsverordnung?

    Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt nicht für Produktgruppen, die bereits durch spezifische EU-Vorgaben geregelt sind. Ausgenommen sind insbesondere: 

    Lebensmittel und Futtermittel sowie verwandte Produkte 

    Arzneimittel und medizinische Geräte für Mensch und Tier 

    lebende Pflanzen und Tiere sowie deren Neben- und Folgeprodukte 

    Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge 

    Antiquitäten, die nicht für den Verbrauchermarkt bestimmt sind  

    Pflanzenschutzmittel 

    Für diese Produktkategorien gelten andere Verordnungen wie die EU-Lebensmittelhygieneverordnung oder spezifische Produktvorschriften.

  • Was sind die neuen Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer?

    Die GPSR-Verordnung führt mehrere neue Pflichten ein, die Hersteller, Importeure und Händler betreffen: 

    ➤ Technische Dokumentationen: Hersteller müssen umfassende Risikoanalysen und Sicherheitsnachweise bereitstellen, um die Konformität ihrer Produkte nachzuweisen. 

    ➤ Kennzeichnungspflichten: Produkte müssen deutlich sichtbar mit Herstellerangaben, Kontaktinformationen und Sicherheits- und Gebrauchshinweisen versehen sein. 

    ➤ Verantwortliche Person in der EU: Hersteller müssen eine verantwortliche Person benennen, die für Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher als Ansprechpartner dient. 

    ➤ Cybersicherheitsanforderungen: Digitale und KI-basierte Produkte müssen gegen Cybersicherheitsrisiken abgesichert sein. 

    ➤ Meldepflichten: Sicherheitsrisiken oder Produktfehler sind unverzüglich über das EU-Safety-Gate-System zu melden. Betroffene Produkte müssen zurückgerufen werden. 

    ➤ Normgerechte Lagerung: Inverkehrbringer müssen geeignete Lagerbedingungen gewährleisten, die die Produktsicherheit sicherstellen, wie Schutz vor Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen. 

  • Was ist neu im Vergleich zur Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG?

    Im Unterschied zur Produktsicherheitsrichtlinie (auch General Product Safety Directive, GPSD oder Richtlinie 2001/95/EG) enthält die neue Produktsicherheitsverordnung einige wichtige Änderungen

    • Verpflichtung zur Nennung einer verantwortlichen Person innerhalb der EU: Für jedes Produkt, das auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss eine verantwortliche Person (z. B. Importeur, Händler, Bevollmächtigter) innerhalb der EU benannt werden. Diese Person ist für die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen verantwortlich und dient als Ansprechpartner für Behörden und Verbraucher. Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) müssen sichtbar und dauerhaft auf dem Produkt, der Verpackung oder in der Begleitdokumentation angebracht sein.
    • Gleiche Anforderungen für Online- und Offline-Handel: Die GPSR stellt sicher, dass Produkte aus dem Online-Handel denselben Sicherheitsstandards unterliegen wie solche aus dem stationären Handel. Betreiber von Online-Plattformen wie Marktplätzen oder Social-Media-Kanälen müssen nicht-konforme Produkte identifizieren und entfernen und sich im Safety-Gate-System registrieren, um etwaige Rückrufe schnell und effektiv umzusetzen. 
    • Normgerechte Lagerung von Produkten: Hersteller sind verpflichtet, sichere Lagerbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehören Temperaturkontrolle und Schutz vor Feuchtigkeit oder mechanischen Schäden. Produkte mit besonderen Anforderungen (z. B. Lithium-Ionen-Batterien oder chemische Substanzen) erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. 
    • Stärkere Zusammenarbeit mit Behörden: Wirtschaftsakteure müssen auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden technische Dokumentationen, Sicherheitsnachweise und Produktmuster bereitstellen. Sicherheitsmängel oder potenzielle Gefahren müssen umgehend gemeldet und geeignete Maßnahmen wie Rückrufe oder Verbraucherwarnungen eingeleitet werden.

    Tabelle mit Unterschieden von GPSD und GPSR
    Grafik: Vergleich von Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)  

  • Was ist der Unterschied zwischen Produktsicherheitsverordnung und Produktsicherheitsgesetz?

    Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist eine nationale Regelung, die die Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) in deutsches Recht umsetzt. 

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    Das Gesetz 



    regelt die Bereitstellung von Produkten in Deutschland, 

    ergänzt spezifische EU-Verordnungen wie zum Beispiel die Maschinenverordnung oder eben auch die GPSR,

    legt unter anderem fest, wie Marktüberwachungen durchzuführen sind oder Sicherheitsanforderungen in Deutschland umgesetzt werden müssen. 

    Im Zuge der Einführung der GPSR wird auch das Produktsicherheitsgesetz angepasst, um alle Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung zu berücksichtigen.

 

Mit unseren Services rund um die GPSR-Verordnung zur geprüften Sicherheit: Vertrauen für Ihre Kunden gewinnen

Bei TÜV SÜD erhalten Sie umfangreiche Dienstleistungen rund um die EU-Produktsicherheitsverordnung aus einer Hand. Wir unterstützen von der Risikoanalyse (mit Workshops und Dokumentenprüfungen) über die Prüfung Ihrer Technischen Dokumentation bis hin zur Produktprüfung. Wir ermitteln, ob Ihre Produkte rechtskonform sind und die Sicherheitsstandards der Verordnung EU 2023/988 erfüllen. 

Wir bieten u. a. folgende Services an:

Pictogram in .SVG for Documentation
Dokumentenprüfungen

 

Pictogram in .SVG for Training to match needs
Workshops zur Erstellung von technischen Dokumenten zu Ihren konkreten Produkten 

 

Pictogram in .SVG for Certified Document
Produktprüfungen und Zertifizierungen

 

Pictogram in .SVG for Industry
Fertigungsstätten Überwachung

 

 

General Product Safety Regulation – profitieren Sie von Differenzierung durch geprüfte Innovationen

TÜV SÜD-Experte Florian Hockel

Die GPSR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch enorme Potenziale, durch höhere Sicherheitsstandards Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Mit unserem umfassenden Prüf- und Zertifizierungsangebot unterstützen wir Hersteller und Händler dabei, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen – von der Produktentwicklung bis zur Markteinführung.

Florian Hockel

Director Business- and Service Development Consumer Products, TÜV SÜD

 

Fazit: Die Verordnung denkt Produktsicherheit in der EU neu 

Die General Product Safety Regulation (GPSR) setzt neue Maßstäbe für Produktsicherheit in der EU und reagiert auf die Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten Welt. Mit ihren klaren Anforderungen unterstützt sie Hersteller, Importeure und Händler dabei, Verbraucherprodukte sicherer zu machen und gleichzeitig den steigenden Erwartungen des Marktes gerecht zu werden. Die EU-Produktsicherheitsverordnung bietet Unternehmen somit eine wichtige Orientierung, um Sicherheit, Qualität und Konformität auf einem hohen Niveau umzusetzen. 

Nutzen Sie die Expertise von TÜV SÜD, um die Anforderungen der GPSR effizient zu bewältigen. Unser Expertenteam steht Ihnen mit umfassenden Produktprüfungen und -zertifizierungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr zu erfahren. 

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