in Österreich
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Wichtige Änderung ab 01. Jänner 2023
Ab 1. Jänner 2023 werden Fahrzeuggenehmigungen sowie behördlich angeordnete Fahrzeugüberprüfungen in der Landes-Prüfhalle Innsbruck und in den Außenstellen der jeweiligen Bezirke von der Abteilung Verkehr der Landesregierung Tirol übernommen.
Neue Kontaktdaten:
Telefon: 0512 5083675
E-Mail: [email protected]
Ab 1. Jänner 2023 werden Fahrzeuggenehmigungen sowie behördlich angeordnete Fahrzeugüberprüfungen in der Landes-Prüfhalle Innsbruck und in den Außenstellen der jeweiligen Bezirke von der Abteilung Verkehr der Landesregierung Tirol übernommen.
Neue Kontaktdaten:
Telefon: 0512 5083675
E-Mail: [email protected]
Was ändert sich für mich?
Bis Freitag, den 23. Dezember 2022 sind wir wie gewohnt für Sie da. Ab 1. Jänner 2023 werden Fahrzeuggenehmigungen sowie behördlich angeordnete Fahrzeugüberprüfungen in der Landes-Prüfhalle Innsbruck und in den Bezirken von der Abteilung Verkehr der Landesregierung Tirol übernommen. Wir stehen Ihnen weiterhin sehr gerne für Gutachten bei Fahrzeugänderungen, technischen Datenblättern oder Unterstützungsleistungen rund um die Fahrzeuggenehmigung zur Seite.
Welche Dienstleistungen übernimmt die Landesregierung Tirol?
Ab 1. Jänner 2023 übernimmt die Abteilung Verkehr der Landesregierung Tirol folgende Dienstleistungen:
Wie kann ich TÜV SÜD weiterhin erreichen?
Sie können uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
[email protected] |
|
Telefon | +43 5 0528 – 6020 |
Postalisch |
TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH zu Hdn. Ing. Engelbert Rauchegger Dorf 104, TÜV SÜD Platz 1 6210 Wiesing |
Der TÜV SÜD steht Ihnen sehr gerne weiterhin für Gutachten bei Fahrzeugänderungen, techn. Datenblätter oder Unterstützungsleistung rund um die Fahrzeuggenehmigung zur Verfügung.
Wie kann ich die Landesregierung Tirol erreichen?
Sie können die Landesregierung Tirol unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: [email protected]
Bei uns erwartet Sie eine professionelle, unbürokratische Erledigung. Sie erhalten Ihr Genehmigungsdokument, die entsprechenden Eintragungen im Genehmigungsdokument und in der Genehmigungsdatenbank oder das entsprechende Gutachten so zeitnah wie möglich.
Zusätzlich umfasst das Angebot der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH in Vorarlberg folgende Leistungen:
Gleichzeitig führen wir auch wiederkehrende Überprüfungen und Abnahmeprüfungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bzw. der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) von am Fahrzeug angebauten technischen Anlagen wie Ladekranen, Ladebordwänden, Absetzkippern oder Seilwinden durch. Für weitere technische Anlagen besuchen Sie den Bereich Fördertechnik.
Der Fahrzeugimport nach Österreich hängt von einigen Faktoren ab
etc.
Je nach dem was zutrifft handelt es sich um eine Einzelgenehmigung (§31 KFG), Ausnahmegenehmigung (§34 KFG) oder Dateneingabe (§28b KFG).