Bitte beachten Sie: Wir bitten Sie für jegliche Fragen betreffend Fahrzeuggenehmigungen in Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Burgenland, Steiermark, Wien und Kärnten direkt Ihre zuständige Landesregierung Abt. Verkehr und deren Prüfstelle zu kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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