5113053

Sachkundiger/Befähigte Person für pyrotechnische Arbeitsmittel (Airbag)

Eingeschränkte Fachkunde (P1) für pyrotechnische Arbeitsmittel im Kfz

Inhouse1 TagPräsenz / Live Online
In einer Werkstatt, die an pyrotechnischen Gegenständen arbeitet, ist die Rechts- und Arbeitssicherheit für Menschen von höchster Priorität. Das Ein- und Ausbauen von pyrotechnischen Gegenständen, wie z.B. Airbags, Gurtstraffer, Pyrosicherungen, Haubenöffner usw. erfordert einschlägiges Fachwissen. Der Umgang mit diesen Komponenmten ist nur Personen gestattet, wenn sie entsprechend geschult sind. Der Gesetzgeber verlangt hierzu den Nachweis der "eingeschränkten Fachkunde" nach § 4 Abs. 2 der 1. SprengV . Darüber hinaus verlangen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter gemäß § 14 SprengG die Bestellung von verantwortlichen Fachkräften in Kraftfahrzeug- und Karosseriewerkstätten und sonstigen Bereichen, in denen mit pyrotechnischen Gegenständen umgegangen wird. In unserem Sachkundelehrgang lernen Sie den Aufbau von und die Arbeitsweise mit diesen Sicherheitssystemen kennen. Sie sind nach Abschluss in der Lage, rechtskonform und sicher mit diesen Komponenten des Kraftfahrzeuges umzugehen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.


Inhouse-Angebot anfragen
Wie können wir helfen?

Entdecken Sie weitere interessante Seminare

Sie nehmen an einer Online-Prüfung teil?


Alles Wichtige zu den Anforderungen und dem Ablauf finden Sie hier.

Können wir Ihnen weiterhelfen?


Kontaktbild von  einer Frau mit kurzen braunen Haaren