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Jährliche Unterweisung Kranführer (E-Learning)
Bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand
E-Learning60 Minuten
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
- Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von ortsfesten Kranen auf den neuesten Stand.
- Sie erfüllen die Vorgaben nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
- Sie sind nach eintägiger Schulung wieder für ein Jahr auf dem aktuellen Stand.
- Gesetzliche Unterweisung
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 1 § 4
- Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie und Eintrag im Befähigungsnachweis
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Befähigungsnachweises für Krane sein.
Diese Unterweisung eignet sich für Bediener ortsfester Krananlagen. LKW Ladekrane z.B. sind explizit ausgenommen.
Beschäftigte in z.B. Bauunternehmen, die ortsfeste Krane führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4 unterwiesen werden müssen
