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Jährliche Unterweisung Kranführer (E-Learning)
Bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand
E-Learning1,5 Unterrichtseinheiten (60 Minuten)
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
- Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von ortsfesten Kranen auf den neuesten Stand.
- Sie erfüllen die Vorgaben nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
- Sie sind nach eintägiger Schulung wieder für ein Jahr auf dem aktuellen Stand.
- Gesetzliche Unterweisung
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 1 § 4
- Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie und Eintrag im Befähigungsnachweis
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Befähigungsnachweises für Krane sein.
- Die Dauer wird auf eine durchschnittliche Bearbeitungszeit abgestellt. Die tatsächliche Dauer ist individuell je nach Lese- und Bearbeitungsgeschwindigkeit sowie Anzahl der Pausen.
- Jeder Teilnehmer erhält eine auf 365 Tage beschränkte, personalisierte Lizenz.
- Vergünstigte Firmenkonditionen beim Kauf von Lizenzpaketen sind auf Anfrage an [email protected] möglich.
- Diese Unterweisung eignet sich für Bediener ortsfester Krananlagen. LKW Ladekrane z.B. sind explizit ausgenommen.
Beschäftigte in z.B. Bauunternehmen, die ortsfeste Krane führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4 unterwiesen werden müssen
