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Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1 (E-Learning)
Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 erfüllen
E-Learning1,5 Unterrichtseinheiten (ca. 60 Minuten)
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen auf den neuesten Stand.
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Grundsatz 308-008
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
- Jeder Teilnehmer erhält eine auf 365 Tage beschränkte, personalisierte Lizenz.
- Vergünstigte Firmenkonditionen beim Kauf von Lizenzpaketen sind auf Anfrage an [email protected] möglich.
- Dieses E-Learning ist auch Bestandteil unseres Content-Abos, das Ihnen eine umfassende Schulungslösung bietet, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden in verschiedenen Themengebieten regelmäßig unterweisen müssen.
Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen
