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Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1

Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 erfüllen

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Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
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