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Jährliche Unterweisung für Baumaschinen- und Kranführer nach DGUV Vorschrift 1 § 4

Bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand

Inhouse0,5 TagePräsenz Training
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Baumaschinen und Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.


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Kontaktbild von  einer Frau mit kurzen braunen Haaren

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