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Jährliche Unterweisung für Baumaschinen- und Kranführer nach DGUV Vorschrift 1 § 4
Bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand
Inhouse0,5 TagePräsenz Training
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Baumaschinen und Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
- Sie bringen Ihr Wissen zur Baumaschinenführung auf den neuesten Stand.
- Sie erfüllen die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
- Sie sind nach eintägiger Schulung wieder für ein Jahr auf der sicheren Seite.
- Gesetzliche Unterweisung
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 1 § 4
- Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie und Eintrag im Befähigungsnachweis
Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.
Beschäftigte in Bauunternehmen, die Baumaschinen und/oder Krane führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4 unterwiesen werden müssen
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
