1712022
Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu)
Betreiber Kritischer Infrastrukturen – Nachweis gemäß BSI-Gesetz (BSIG)
Seminar2 Tage
DEPräsenz / Live Online
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) müssen ihre Vorkehrungen nach Stand der Technik zur Vermeidung von Störungen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Kritische Dienstleistungen im Sinne der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) sind solche, die zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung erbracht werden und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Die Teilnehmer dieser Fortbildung erlangen die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu).
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür gemeinsam mit den Schulungsanbietern erarbeitet hat.
Kritische Dienstleistungen im Sinne der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) sind solche, die zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung erbracht werden und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Die Teilnehmer dieser Fortbildung erlangen die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu).
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür gemeinsam mit den Schulungsanbietern erarbeitet hat.
Erfolgreiche Teilnehmer können als Prüfer bei prüfenden Stellen gemäß § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu) tätig werden.
- Das IT-Sicherheitsgesetz
- Die BSI-Kritisverordnung
- Die Prüfgrundlage
- Die Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz
- Abschlussprüfung
Teilnahmebescheinigung sowie bei Bestehen der Prüfung Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
Die Teilnehmer dieses Kurses sollten im Weiteren über:
verfügen.
- Auditkompetenz
- IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheitskompetenz
- Branchenkompetenz
- Die Schulungsunterlagen wurden unter Federführung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt. TÜV SÜD hat keinen Einfluss auf Qualität und Aktualität der Inhalte. Derzeit ist eine Revisionierung der Unterlagen durch das BSI vorgesehen, welche aktuell noch pendent ist.
- Am Ende dieser Seite finden Sie die Informationen zur Online-Prüfung, die bei Online-Veranstaltungen zum Tragen kommen.
interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer oder Mitarbeiter anderer geeigneter Stellen
Fachtrainer der TÜV SÜD Akademie
