1712022
Schulung zum KRITIS-Auditor
Betreiber Kritischer Infrastrukturen – Nachweis gemäß § 39 (1) BSI-Gesetz (BSIG)
Seminar3 Tage
DEPräsenz / Live Online
Jetzt verfügbar - Neue Termine für 2027
Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen müssen die Umsetzung geeigneter, verhältnismäßiger
und wirksamer technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen und um Auswirkungen
von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Die Teilnahme an dieser Schulung ist eine wichtige Voraussetzung für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI.
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür erarbeitet hat.
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür erarbeitet hat.
- Mit der Teilnahme an dieser Schulung erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI.
- Erfolgreiche Teilnehmer können als KRITIS-Auditoren bei prüfenden Stellen gemäß § 39 (1) BSIG tätig werden.
- Kritische Anlagen und gesetzliche Anforderungen
- Rechtsverordnung und Identifizierung
- Die Prüfungsvorbereitung
- Die Grundlagenprüfung
- Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
- Ergebnisse und Nachweise
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Für die Teilnahme an dieser Schulung gelten keine Zugangsvoraussetzungen.
Grundkenntnisse in den Bereichen Auditierung, Informationssicherheit sowie der Regulierung von kritischen Anlagen sind jedoch vorteilhaft,
Kurskonzept und Schulungsunterlagen wurden unter Federführung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt.
interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer oder Mitarbeiter anderer geeigneter Stellen
Fachtrainer*innen der TÜV SÜD Akademie
