1712022

Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu)

Betreiber Kritischer Infrastrukturen – Nachweis gemäß BSI-Gesetz (BSIG)

Seminar2 Tage DEPräsenz / Live Online
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) müssen ihre Vorkehrungen nach Stand der Technik zur Vermeidung von Störungen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Kritische Dienstleistungen im Sinne der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) sind solche, die zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung erbracht werden und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde.

Die Teilnehmer dieser Fortbildung erlangen die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu).
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür gemeinsam mit den Schulungsanbietern erarbeitet hat.
ab 1.249,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)

ab 1.486,31 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)


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