Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu)
Betreiber Kritischer Infrastrukturen – Nachweis gemäß BSI-Gesetz (BSIG)
Dieser Kurs wird gegenwärtig durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf das neue Schulungs- und Personenzertifizierungskonzept "KRITIS-Auditor" umgestellt. Bitte beachten Sie hierzu die "Angepasste Kursbeschreibung 2027".
__________ Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) müssen ihre Vorkehrungen nach Stand der Technik zur Vermeidung von Störungen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Kritische Dienstleistungen im Sinne der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) sind solche, die zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung erbracht werden und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Die Teilnehmer dieser Fortbildung erlangen die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG / § 39 BSIG (neu).
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür gemeinsam mit den Schulungsanbietern erarbeitet hat.
- Das IT-Sicherheitsgesetz
- Die BSI-Kritisverordnung
- Die Prüfgrundlage
- Die Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz
- Abschlussprüfung
- Auditkompetenz
- IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheitskompetenz
- Branchenkompetenz
- Die Schulungsunterlagen wurden unter Federführung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt. TÜV SÜD hat keinen Einfluss auf Qualität und Aktualität der derzeitigen Inhalte.
- Dieser Kurs wird ab Januar 2027 durch das neue Schulungskonzept zum KRITIS-Auditor mit nachfolgender Personenzertifizierung durch das BSI abgelöst.
- Am Ende dieser Seite finden Sie die Informationen zur Online-Prüfung, die bei Online-Veranstaltungen zum Tragen kommen.
Produktname:
Schulung zum KRITIS-Auditor
Inhaltsvorschau:
Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen müssen die Umsetzung geeigneter, verhältnismäßiger
und wirksamer technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen und um Auswirkungen
von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Der Kurs basiert auf dem Schulungskonzept und den Unterlagen, die das BSI hierfür erarbeitet hat.
Inhalte:
- Kritische Anlagen und gesetzliche Anforderungen
- Rechtsverordnung und Identifizierung
- Die Prüfungsvorbereitung
- Die Grundlagenprüfung
- Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
- Ergebnisse und Nachweise
Dauer:
3 TageAbschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis:
Kurskonzept und Schulungsunterlagen wurden unter Federführung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt.Ihr Nutzen:
- Mit der Teilnahme an dieser Schulung erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI.
- Erfolgreiche Teilnehmer können als KRITIS-Auditoren bei prüfenden Stellen gemäß § 39 (1) BSIG tätig werden.
