Neue EU-Verpackungsverordnung
Neue EU-Verpackungsverordnung
24. Januar 2025
Vor zwei Tagen hat die Europäische Union die neue Verpackungsverordnung veröffentlicht, die in den kommenden Jahren die gesamte Verpackungsbranche nachhaltig verändern wird. Diese wegweisende Regulierung wurde im Rahmen des Green Deals entwickelt und setzt europaweite Standards für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wird ab dem zweiten Quartal 2026 verbindlich gelten. Unternehmen müssen sich nun zügig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. TÜV SÜD bietet passgenaue Lösungen zu deren Unterstützung.
Die neue Verordnung gilt für alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle, unabhängig von der Art der Verpackung oder dem verwendeten Material. Die Verordnung ist somit für Unternehmen aller Branchen relevant. Sie definiert umfassende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und nachhaltiges Verpackungsdesign. Im Zentrum der neuen Verordnung steht die Verpflichtung, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regulieren, um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Konsumenten vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen.
„Die nun verabschiedete Verpackungsverordnung ist ein Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft. Sie bietet Unternehmen einen klaren Rahmen, um Nachhaltigkeit und den Kreislaufgedanken in der Verpackungsindustrie zu verankern, und ermöglicht zugleich Wettbewerbsvorteile durch innovative Lösungen“, erklärt Dr. Robert Hermann, Experte für nachhaltige Verpackungslösungen bei TÜV SÜD. „Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Prozesse und Verpackungsstrategien anzupassen. Gleichzeitig bietet diese Verordnung die Chance, durch frühzeitige Umsetzung Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit einzunehmen.“
Wichtige Neuerungen umfassen:
Die neue Verpackungsverordnung basiert auf der überarbeiteten EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die zuletzt durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851 aktualisiert wurde. Diese frühere Richtlinie legte den Grundstein für eine Harmonisierung der Verpackungs- und Abfallbewirtschaftung in der EU und wurde nun durch die neuen Bestimmungen deutlich verschärft.
Die Verordnung bringt Klarheit in die Begriffe „Hersteller“ und „Erzeuger“, die im regulatorischen Kontext unterschiedlich definiert sind:
„Erzeuger“ bezieht sich auf die Produzenten der Verpackungen selbst. Dagegen wird ein Unternehmen zum Hersteller, indem es Verpackungen in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden. Beispiel: Ein Joghurthersteller, der Becher in China produzieren lässt und in der EU vertreibt. Der Begriff „Hersteller“ umfasst die erweiterte Herstellerverantwortung und bezieht sich insbesondere auf den zweiten Lebensabschnitt der Verpackungen nach deren Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Dies schließt die Entsorgung und das Recycling ein, die durch die Hersteller organisiert werden müssen.
Die Verordnung adressiert zum einen die bisherigen Schwächen der Verpackungsrichtlinie von 1994 und setzt zum anderen durch die Einführung delegierter Rechtsakte einen dynamischen Rahmen, der in den kommenden Jahren weiterentwickelt wird. Diese Rechtsakte werden unter anderem Details zur Materialzusammensetzung, Kennzeichnung und weitere spezifischen Anforderungen regeln.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung zu erfüllen und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln. Mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen bietet das Unternehmen fundierte Expertise entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen:
Darüber hinaus bietet TÜV SÜD unter anderem Trainings und Gap-Analysen an, um Unternehmen bei der Transformation hin zu besseren Verpackungslösungen zu begleiten. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten können etwa Optimierungspotenziale identifiziert und gesetzeskonforme Lösungen implementiert werden. „Mit unseren umfassenden Prüf- und Zertifizierungsangeboten helfen wir Unternehmen, die Herausforderungen der Verpackungsverordnung zu meistern und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten“, betont Dr. Hermann. „Die neue Verordnung ist mehr als ein regulatorischer Schritt, sie ist vielmehr eine Aufforderung, die Kreislaufwirtschaft aktiv mitzugestalten.“
Weitere Informationen zur Verpackungsverordnung und den Dienstleistungen von TÜV SÜD:
Pressekontakt: Dirk [email protected]