Die Europäische Union hat in ihrem Circular Economy Package Maßnahmen verabschiedet, die den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft anregen, die globale Wettbewerbsfähigkeit und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und neue Arbeitsplätze schaffen sollen. Das Paket besteht aus einem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, in dem ein konkretes Aktionsprogramm mit Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den gesamten Lebenszyklus von der Produktion über den Verbrauch bis zur Abfallbewirtschaftung und den Markt für Sekundärrohstoffe und Recyclingmaterialien festgelegt wurde.
Rechtliche Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen liefern z.B. die Richtlinie 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle oder die EU-Verpackungsverordnung, bekannt als Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die vorgibt, dass ab 2030 nur noch recyclingfähige Verpackungen auf den Markt gebracht werden dürfen.
Gemeinsam mit RecycleMe hat TÜV SÜD eine Zertifizierungsmöglichkeit entwickelt, um einerseits den Nachweis einer unabhängigen weltweit tätigen Prüf- und Zertifizierungsstelle hinsichtlich Recyclingfähigkeit von Verpackungen für Kunden bereitstellen zu können und andererseits eine Marke zu generieren, die Vertrauen schafft.
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen inklusive aller Einzelkomponenten erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Mindestkriterien aus verschiedenen Rahmenbedingungen wie z.B. dem Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 deutsches VerpackG von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Für die Ermittlung des verfügbaren Wertstoffgehaltes einer Verpackung müssen mindestens folgende Kriterien gegeben sein:
Durch unsere Kooperation mit flustix haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Verpackungen mit einem anerkannten Zertifizierungszeichen zu versehen. Mit dem „flustix RECYCLABLE-Siegel“ zeigen Sie, dass Ihre Verpackungen auf Recyclingfähigkeit geprüft wurden und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen und sichert Ihnen auch zukünftig mit Inkrafttreten der Green Claims Richtlinie die Konformität.
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