PRÜF- UND INSPEKTIONSSTELLE FÜR UMWELTMESSTECHNIK
Das Messen und Bewerten von luftverunreinigenden Stoffen ist das zentrale Aufgabengebiet unserer Prüf- und Inspektionsstelle.
Mit Jahrzehnte langer messtechnischer Erfahrung sind wir mit allen Arten von Gewerbe- und Industrieanlagen vertraut: Von Abfallverbrennungsanlagen über Bitumen-Mischanlagen, Chemie-Anlagen, Gießereien, Kraftwerken, Metall verarbeitende Betrieben, Papierfabriken bis Zementwerken und Ziegeleien.
Wir überwachen nicht nur die Einhaltung von gesetzlich/behördlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerten, wir tragen mit unseren Messungen auch zur Prozessoptimierung und Planung von Sanierungsmaßnahmen bei.
SERVICE-LEISTUNGEN UNSERER PRÜF- UND INSPEKTIONSSTELLE
- Emissionsmessungen für alle relevanten Luftschadstoffe
- Funktionsprüfungen und Kalibrierungen an automatischen registrierenden Emissionsmesseinrichtungen
- Gutachten zur Festlegung der Messplätze und Messtrecken
- Emissions- und Wirkungsgradmessungen an Festbrennstoff-Feuerungsanlagen im Rahmen von Typprüfungen (ÖNORM EN 303-5)
- Sachverständigenbefugnis gemäß §34 Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013
- Überwachungstätigkeiten gemäß §15 Abfallverbrennungsverordnung - AVV und gemäß § 25 Feuerungsanlagen-Verordnung - FAV
DIE MESSERGEBNISSE LIEFERN IHNEN
- den Nachweis, dass Ihre Anlage den gesetzlichen und behördlichen Auflagen entspricht
- Informationen über das Emissionsverhalten Ihrer Anlage, z. B. im Hinblick auf Modernisierungsvorhaben oder bei der Einstellung /Optimierung der Anlagenkenngrößen
- Vergleichswerte, um die Herstellerzusagen und -garantien Ihrer Anlage zu überprüfen (Abnahmemessungen) verlässliche Messdaten, um die richtigen betrieblichen Entscheidungen zu treffen
- Aussagen zur Emissionssituation im Rahmen von Zertifizierungsverfahren (ISO 14000, EMAS, etc.)
DAS TÜV SÜD SERVICEANGEBOT FÜR EMISSIONSMESSUNGEN UMFASST
- Emissionsmessungen
- Funktionsprüfungen, Kalibrierungen von fest installierten Messgeräten
- Eignungsprüfungen von Emissionsdaten-Auswerteeinrichtungen
- Einbauberatung für kontinuierliche Emissionsmessgeräte (Prüfung des Gerätekonzepts, Wahl des Einbauorts, Anordnung der Vergleichsmessstellen)
- Abnahmemessungen (Leistungs- und Garantienachweis)
- Emissions-, Wirkungsgrad- und sicherheitstechnische Messungen an Heizkessel für feste Brennstoffe im Rahmen von Typprüfungen (ÖNORM EN 303-5)
- Sachverständigenbefugnis gemäß § 34 Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013
- Überwachungstätigkeiten gemäß § 15 Abfallverbrennungsverordnung – AVV und gemäß § 25 Feuerungsanlagen-Verordnung – FAV