In vielen Berufen sind Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt. Sie verarbeiten gefährliche Stoffe, die z. B. giftige, ätzende oder sensibilisierende Eigenschaften in Bezug Ihres Staubverhaltens aufweisen.
Unsere Experten führen in Ihrem Auftrag Arbeitsplatzmessungen und Untersuchungen gemäß Grenzwerteverordnung 2018 (GKV 2018) durch. Auch bei erforderlichen Folgemaßnahmen unterstützen wir Sie bei der weiteren Vorgehensweise.
Im Folgenden sehen Sie unsere Leistungen rund um die Arbeitsplatzmessung:
- Als Messstelle für Arbeitsplatzmessungen unterstützen wir Sie bei Gefahrstoffmessungen
- Durchführung von Arbeitsbereichsanalysen und Arbeitsplatzmessungen als personenbezogene oder ortsfeste Messungen.
- Erfassung von Gefahrstoffen gemäß Grenzwerteverordnung 2018 (GKV 2018) und unter Beiziehung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
- Vergleichen und Bewerten der Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen mit den Arbeitsplatzgrenzwerten.
In Zusammenarbeit mit unserer akkreditierten Prüfstelle in München bieten wir weiters folgende Prüfungen an:
- Ermittlung der Konzentrationen von gefährlichen Stoffen und biologischen Arbeitsstoffen in der Luft im Bereich von Arbeitsstätten.
- Erfassung und Bewertung von biologischen Arbeitsstoffen nach der deutschen Biostoffverordnung (BioStoffV).
- Empfehlungen für weitere Maßnahmen bei Handlungsbedarf.