Umwelttechnik und Klimaschutz

Emissionshandel und Dekarbonisierung

CO2 - Emissionsberichte

Die Teilnahme Ihres Unternehmens am CO2-Emissionshandelssystem der EU schließt die Pflicht ein, die CO2-Emissionen zu überwachen und jährlich einen Emissionsbericht zu erstellen. Seit Beginn der dritten Handelsperiode müssen Sie auch in Betriebsmeldungen Ihre Änderungen an den Anlagen und Ihre Produktionsmengen berichten. Diese Berichte müssen jährlich von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert und dann den nationalen Überwachungsbehörden vorgelegt werden.

 

Unsere Dienstleistungen im Bereich Emissionshandel und Dekarbonisierung

  • TOP SERVICE: Carbon Footprint Verifizierung

    Der Carbon Footprint, auch CO2-Fußabdruck genannt, erfasst alle klimawirksamen Treibhausgase, welche direkt oder indirekt durch Aktivitäten verursacht werden, und stellt diese in einer Treibhausgasbilanz dar. Der Carbon Footprint kann sowohl für ganze Unternehmen (Corporate Carbon Footprint), für einzelne Produkte (Product Carbon Footprint), aber auch für Dienstleistungen, Länder, Regionen oder für private Haushalte berechnet werden.

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  • Klimaneutralität Zertifizierung

    Kund:innen, Investor:innen, Analyst:innen und Medien bewerten Produkte oder Unternehmen zunehmend anhand von nachhaltigem Handeln. Auch das freiwillige Engagement im Bereich Klimaschutz rückt dabei in den Fokus.

    Sie haben bereits Anstrengungen zur Vermeidung und Reduktion von CO2-Emissionen unternommen?

    Dann zeigen Sie der Öffentlichkeit Ihr nachhaltiges Handeln und Ihren Einsatz für das Klima. durch das renommierte Zertifikat Klimaneutralität und Prüfzeichen von TÜV SÜD.

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3. Handelsperiode (2013 - 2020): Verifizierung von Emissionsberichten

Die Anforderungen für die Berichterstattung und die Verifizierung der Emissionsberichte und Betriebsmeldungen in der 3. Handelsperiode ergeben sich aus den folgenden Verordnungen (EU):

  • Nr. 601/2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (Monitoring-Verordnung – MVR)
  • Nr. 600/2012 über die Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten, sowie die Akkreditierung von Prüfstellen (Akkreditierungsverordnung – AVR)

Dadurch ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an den Anlagenbetreiber bei der Berichterstattung und der Antragstellung sowie an die nun akkreditierten Prüfstellen bei der Verifizierung der Berichte. TÜV SÜD garantiert eine kompetente, effiziente und unabhängige Prüfung von CO2-Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen.

 

4. Handelsperiode (2021 - 2030): Systematik

  • Es werden keine neuen Anlagen und Tätigkeiten in den Emissionshandel aufgenommen
  • Die grundsätzliche Systematik des Zuteilungsverfahrens mit Benchmark-Zuteilung und Fall-back-Zuteilung nach messbarer Wärme, Brennstoffenergie und Prozessemissionen bleibt.
  • Es wird ein zusätzliches Zuteilungselement geben für Fernwärme. Definition Fernwärme: „Fernwärme" ist die Verteilung messbarer Wärme zum Heizen oder Kühlen von Räumen oder zur Erzeugung von Warmwasser über ein Netz an Gebäude oder Standorte, die nicht unter das EU - ETS fallen, mit Ausnahme der messbaren Wärme für die Produktion von Produkten und damit verbundene Aktivitäten oder die Produktion von Strom.
  • Die gesamte 4. Handelsperiode dauert von 2021 bis 2030 und wird unterteilt in 2 Zuteilungsperioden von je 5 Jahren, verbunden mit 2 Zuteilungsverfahren
  • Die für die Zuteilung maßgebliche Aktivitätsrate (HAL) wird in der 1. Zuteilungsperiode 2021-2025 aus den Basisjahren 2014 – 2018 ermittelt. Die HAL soll über das arithmetische Mittel (nicht Median) errechnet werden
  • Die bisher mit der Mitteilung zum Betrieb übermittelten Daten sind für die Zuteilung nicht ausreichend. Im Zuteilungsverfahren müssen zusätzliche Daten je Zuteilungselement erhoben werden. Die zuteilungsrelevanten Daten werden im Basisdatenbericht erfasst.
  • Der Stichtag für Bestandsanlagen beim Zuteilungsverfahren ist der 30.06.2019, analog zum Termin 30.06.2011 für die 3.Handelsperiode.
  • Alle Anlagen und Zuteilungselemente, die nach dem Stichtag in Betrieb gehen, können eine Zuteilung als Neue Marktteilnehmer beantragen.

Ihre Vorteile einer Prüfung von CO2-Emissionsberichten durch TÜV SÜD

  • Sie haben Zugriff auf Expert:innenwissen: Seit 2004 sind wir im Emissionshandel durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig, alle Anforderungen der Akkreditierung sind erfüllt. Die Akkreditierung hat in ganz Europa Gültigkeit und wird weltweit anerkannt.
  • Sie gewinnen Rechtssicherheit: Durch kompetente und hochwertige Prüfleistungen erreichen Sie höchste Behördenakzeptanz der Berichte und Sie minimieren das Risiko auf behördliche Nachforderungen.
  • Sie sparen Zeit: Unsere Expert:innen sind vor Ort. Durch unsere bundesweit aufgestellte Kompetenz erreichen wird Sie auf kurzem Weg.
  • Sie bekommen Planungssicherheit: Durch einen effizienten Prüfprozess wird Ihre Zuleistung überschaubar und planbar. Durch Redundanz in allen Branchen vermeiden Sie das Risiko des Leistungsausfalls auch bei unvorhergesehenen Ereignissen. Unsere Expert:innen sind langjährige TÜV SÜD Mitarbeitende in einem wirtschaftlich starken Unternehmen.
  • Sie profitieren von unserer Querschnittskompetenz und Erfahrung: Wir erstellen seit Jahrzehnten Fachgutachten für alle Industriesparten und kennen dadurch eine Vielzahl von Anlagenbesonderheiten.
  • Sie haben einen anerkannten Partner: Der Name TÜV SÜD verfügt national wie international über eine erstklassige Reputation. Das sichert die hohe Akzeptanz unserer Berichte und Gutachten.

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