Die Teilnahme Ihres Unternehmens am CO2-Emissionshandelssystem der EU schließt die Pflicht ein, die CO2-Emissionen zu überwachen und jährlich einen Emissionsbericht zu erstellen. Seit Beginn der dritten Handelsperiode müssen Sie auch in Betriebsmeldungen Ihre Änderungen an den Anlagen und Ihre Produktionsmengen berichten. Diese Berichte müssen jährlich von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert und dann den nationalen Überwachungsbehörden vorgelegt werden.
Der Carbon Footprint, auch CO2-Fußabdruck genannt, erfasst alle klimawirksamen Treibhausgase, welche direkt oder indirekt durch Aktivitäten verursacht werden, und stellt diese in einer Treibhausgasbilanz dar. Der Carbon Footprint kann sowohl für ganze Unternehmen (Corporate Carbon Footprint), für einzelne Produkte (Product Carbon Footprint), aber auch für Dienstleistungen, Länder, Regionen oder für private Haushalte berechnet werden.
Kund:innen, Investor:innen, Analyst:innen und Medien bewerten Produkte oder Unternehmen zunehmend anhand von nachhaltigem Handeln. Auch das freiwillige Engagement im Bereich Klimaschutz rückt dabei in den Fokus.
Sie haben bereits Anstrengungen zur Vermeidung und Reduktion von CO2-Emissionen unternommen?
Dann zeigen Sie der Öffentlichkeit Ihr nachhaltiges Handeln und Ihren Einsatz für das Klima. durch das renommierte Zertifikat Klimaneutralität und Prüfzeichen von TÜV SÜD.
Die Anforderungen für die Berichterstattung und die Verifizierung der Emissionsberichte und Betriebsmeldungen in der 3. Handelsperiode ergeben sich aus den folgenden Verordnungen (EU):
Dadurch ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an den Anlagenbetreiber bei der Berichterstattung und der Antragstellung sowie an die nun akkreditierten Prüfstellen bei der Verifizierung der Berichte. TÜV SÜD garantiert eine kompetente, effiziente und unabhängige Prüfung von CO2-Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen.