Zertifikatsdatenbank

Prüfzeichen für biologisch abbaubare Verpackung in der Kompostierung

Prüfzeichen für biologisch abbaubare Verpackungen

Geltungsbereich: Biologisch abbaubare Verpackungen und Verpackungsmaterialien im Geltungsbereich der Richtlinie 94/62/EG, die sich in der Kompostierung in einem mit anderen kompostierbaren Materialien vergleichbaren Maß durch biologische Prozesse vollständig und ohne erkennbare oder schädliche Rückstände in CO2, Wasser, anorganische Verbindungen und Biomasse zersetzen.

Prüfgrundlage (Prüfkriterien): Das Prüfzeichen wird im Rahmen einer freiwilligen Prüfung und Zertifizierung vergeben. Es zeigt, dass das Produkt durch die unabhängige Sachverständigenorganisation TÜV SÜD zertifiziert wurde. Das Prüfzeichen erhalten nur Produkte, die eine umfassende Wareninspektion durch TÜV SÜD Product Service durchlaufen haben und die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllen.

Beschreibung aller möglichen Prüfzeichenaussagen:

 

  • Biologische Abbaurate ≥ 90%

    Verpackungen oder Verpackungsmaterialen werden durch Mikroorganismen im Beisein von Sauerstoff in Kohlendioxid, Wasser und Mineralsalze sonstiger vorhandener Elemente (Mineralisierung) sowie neue Biomasse zersetzt. Nach maximal 6 Monaten müssen mindestens 90 Prozent des Materials biologisch abgebaut sein.  

     

  • Zersetzungsrate ≥ 90%

    Physische Zersetzung von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien in sehr kleine Bruchstücke: Die Verpackungen bzw. Verpackungsmaterialien müssen sich in der Kompostierung so zersetzen, dass eventuelle Rückstände auf den ersten Blick nicht von anderen organischen Stoffen im fertigen Kompost zu unterscheiden sind. Außerdem dürfen bei der Kompostabsiebung vor der endgültigen Verteilung des Komposts keine größeren Mengen an Verpackung bzw. Verpackungsmaterial gefunden werden. Nach maximal 12 Wochen Kompostierung dürfen in einer Siebfraktion > 2 mm maximal 10 Prozent des ursprünglichen Trockengewichts der geprüften Verpackung bzw. des Verpackungsmaterials gefunden werden. 

     

  • Schadstoff geprüft

    Diese Prüfungen untersuchen mögliche negative Auswirkungen auf die Kompostqualität. Die Prüfergebnisse (flüchtige Feststoffe, Schwermetalle, Fluor, kurzkettige Chlorparaffine, Phthalate und PAH) müssen innerhalb der Grenzen liegen, die auf der Basis der Norm DIN EN 13432, Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), Anhang XVII, Verordnung (EU) 2019/1021 (POP) und Richtlinie 94/62/EG (Verpackung und Verpackungsmüll) festgelegt wurden.

     

  • Ökotoxizität geprüft

    Die ökotoxischen Auswirkungen auf zwei größere Pflanzen werden über einen Vergleich von Kompost mit und ohne Zusatz von Verpackung und Verpackungsmaterial bestimmt. Die Werte für Keimrate und pflanzliche Biomasse im fertigen Kompost müssen mindestens 90 Prozent des entsprechenden Referenzkomposts erreichen, dem zu Beginn der Prüfung kein Test- oder Referenzmaterial zugefügt wurde.

     

  • Typprüfung

    Das TÜV SÜD-Prüfzeichen mit der Aussage „Bauart geprüft“ wird für Produkte und Komponenten auf freiwilliger Basis vergeben. Es bedeutet, dass das Produkt/Bauteil durch die unabhängige Sachverständigenorganisation TÜV SÜD Product Service hinsichtlich seiner grundlegenden technischen Sicherheitsanforderungen geprüft und zertifiziert wurde. Für die Zertifizierung gelten je nach Produkt unterschiedliche Prüfkriterien.

     

  • Produktion überwacht

    Die wiederkehrende Überwachung der Produktion eines Produkts ist Grundvoraussetzung für eine Zertifizierung mit Prüfzeichen. Die Prüfung des Produkts und die regelmäßige Überprüfung der Produktionsstandorte ist stets erforderlich. 

    Die unabhängige Sachverständigenorganisation TÜV SÜD Product Service kontrolliert, ob der Hersteller in der Lage ist, die Produkte in gleichmäßiger Qualität nach den Erfordernissen in Serie zu produzieren und über das dafür notwendige Qualitätswesen, wie z. B. Wareneingangskontrolle, Materiallisten sowie Endproduktprüfung verfügt. 

    Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass das erforderliche Mess- und Prüfequipment kalibriert ist. Im Rahmen der Überwachung werden z. B. die sicherheitskritischen Bauteile und andere eingesetzte Materialien geprüft. Bei nicht autorisierten Veränderungen des Produkts erlischt die Gültigkeit des Zertifikats und das TÜV SÜD-Prüfzeichen darf nicht mehr verwendet werden.

    Bei Besichtigungen der Fertigungsstätten im Rahmen der Überwachung werden Proben zur Verifizierung der Materialeigenschaften entnommen.

     

     

     

  • PPP 14100

    PPP 14100 ist ein Prüfprogramm für Verpackung und Verpackungsmaterial im Geltungsbereich der Richtlinie 94/62/EG. Das Programm nennt alle Prüfobjekte, Normen und Testmodule, die zum Erhalt des Prüfzeichens erforderlich sind.

    Das PPP deckt folgende Aspekte ab:

    • Kennzeichnungen 
    • Zugehörige Dokumente
    • Verpackungsbestandteile
    • Materialeigenschaften
    • Chemische Eigenschaften
    • DIN EN 13432

Wissenswert

Prüfzeichenverwendung

Prüfzeichen richtig verwenden

Ein Prüfzeichen von TÜV SÜD bringt viele Vorteile. Es muss jedoch richtig angebracht werden.

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