Maschinensicherheit

Risikobeurteilung bei Maschinen

Was ist die Risikobeurteilung?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet alle Hersteller, sichere Maschinen zu konstruieren. Dazu wird eine sogennante Risikobeurteilung gefordert, früher Gefahrenanalyse genannt. Die Risikobeurteilung umfasst die Abschätzung möglicher Gefahren samt entsprechender Gegenmaßnahmen. Anhang I der Maschinenrichtlinie macht deutlich, dass der Hersteller einer Maschine dafür zu sorgen hat, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, "um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln." Die Maschine muss dann "unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden." Doch nicht nur Hersteller, sondern auch Betreiber, Importeure und Generalunternehmer müssen eine solche Risikobeurteilung durchführen.

Gesetzliche Regelung

Das Verfahren der Risikobeurteilung wird in der Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) ausführlich beschrieben. Dort finden Sie auch allgemeine Gestaltungsleitsätze und Definitionen. Das Ziel der Risikobeurteilung ist, die Risiken so weit wie möglich zu mindern, alle von der Maschine möglicherweise ausgehenden Gefahren zu erkennen, passende Schutzmaßnahmen zu treffen und die Benutzer der Maschine vor den verbliebenen Restrisiken zu warnen. DIN EN ISO 12100 gehört zu den sogenannten harmonisierten europäischen Normen.

 

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Betreiber, die eine Maschine durch Umbau wesentlich verändern, werden so zum Hersteller und müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren samt Risikobeurteilung durchführen.

 

Die Risikobeurteilung ist Pflicht

Jedem Hersteller muss bewusst sein, dass die Risikobeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist und bereits mit dem Prozess der Planung und Entwicklung beginnt. Sie wird über den gesamten Zeitraum der Konstruktion hinweg als fortlaufender Prozess durchgeführt. Wichtig ist, dass alle Lebensphasen der Maschine berücksichtigt werden müssen. Neben möglichen Gefährdungen beim Betrieb sind auch die Montage, die Wartung, die Demontage, die Entsorgung und sogar der Transport zu berücksichtigen.

Um die Risikobeurteilung sorgfältig durchführen zu können, muss der Betrieb über das entsprechende Personal und die nötigen Ressourcen verfügen. Hier steht der Geschäftsführer in der Verantwortung. Die Beurteilung wird genau dokumentiert, wobei die Form der Dokumentation nicht genau vorgeschrieben ist. Bei jeder Modifizierung, Erweiterung bzw. Umbau der Maschine wird auch die Dokumentation angepasst. Da eine korrekte Risikobeurteilung entsprechendes Fachwissen voraussetzt, wird sie von den Konstrukteuren durchgeführt. Sie ist auch Teil der sogenannten technischen Dokumentation. Behörden können Einsicht in diese verlangen.

Allein die Durchführung der Risikobeurteilung und die Implementierung entsprechender Maßnahmen zur Risikominderung sind jedoch nicht ausreichend. Der Gesetzgeber verlangt, dass zusätzlich die steuerungstechnischen Lösungen zu evaluieren sind, was im Maschinenbau gemäß EN ISO 13849-1 und -2 durchgeführt wird.

Für Maschinen, die ohne Antriebssystem geliefert werden sollen, müssen in der Risikobeurteilung des Herstellers sämtliche von der Maschine ausgehenden Risiken berücksichtigt werden, auch die Risiken bezogen auf das Antriebssystem, das an der Maschine montiert werden soll.

Wissenswert

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