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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Unsere Services zur Maschinenrichtlinie und zur Maschinensicherheit

Unsere Services zur Maschinenrichtlinie und zur Maschinensicherheit

Prüfung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ob Anlage, Maschine oder technisches Gerät – die sichere Verwendung muss gewährleistet sein. Geregelt ist dies u.a. in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Richtlinie wurden durch die Europäische Union die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail verschärft. Zudem spielt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine zentrale Rolle bei der CE-Kennzeichnung von komplexen Anlagen und Maschinen.

Neben zahlreicher Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. auch die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben.

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Unsere Services im Bereich Maschinensicherheit

Mit TÜV SÜD erhalten Sie praxisgerechte Unterstützung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und zur Maschinensicherheit. Alles aus einer Hand. Für sämtliche Fragestellungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinensicherheit können Sie auf die Kompetenz und Erfahrung unserer Experten zurückgreifen.

 

  • Sie sind Hersteller von Komponenten oder Sicherheitsbauteilen?
    • Laborleistungen
    • Zertifizierung von Sicherheitsbauteilen
    • Inverkehrbringung von Sicherheitsbauteilen
    • Zertifizierung von Bauteilen für Aufzüge, Krane und Hebezeuge
    • Bauteile für Turbinen und Armaturen
  • Produktinverkehrbringung, Produktprüfung und -zertifizierung
    • EG-Baumusterprüfungen von Maschinen nach MRL Anhang 4
    • Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung für EG-baumusterprüfungspflichte Maschinen
    • Produktzertifizierung
    • Einzelabnahmen
    • Global Market Access
    • Schaltschrankzulassungen
    • Komponenten und Bauteile
    • Nord-Amerika-Zertifizierung
    • Serienmaschinen
    • SEMI Zertifizierung für die Halbleiterfertigung
    • Roboter und AGV's
  • Inbetriebnahme, Betrieb oder Änderung von Maschinen und Anlagen
    • Unterstützung beim CE-Konformitätsprozess von Maschinen und Produktionsanlagen
    • Unterstützung bei der Inverkehrbringung von verketteten Maschinen sowie Systemintegration von Produktionstechnik 
    • Abnahmeprüfungen und Prüfung vor Inbetriebnahme
    • Wiederkehrende Prüfungen nach gültiger Gesetzeslage und Betriebssicherheitsverordnung
    • Unterstützung bei der Änderung von Maschinen und Produktionsanlagen
    • Bewertung von unvollständigen Maschinen
    • Bewertung von Gebrauchtmaschinen nach dem Stand der Technik sowie nach Buchwertverfahren

Fakten und Hintergründe zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Abkürzung: MRL oder MaschRL, Englisch: Machinery Regulation) ist eine zentrale Verordnung der Europäischen Union (EU). Sie ist seit dem 29. Dezember 2009 in Kraft, wobei eine erste Version der Richtlinie bereits 1989 angenommen worden war.
Die Richtlinie wurde entwickelt, um die Sicherheit von Maschinen und den Gesundheitsschutz für diejenigen, die sie benutzen oder bedienen, innerhalb der EU zu gewährleisten und den freien Warenverkehr zu fördern. Sie ist von entscheidender Bedeutung, da sie die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion, den Bau und das Inverkehrbringen von Maschinen festlegt.

In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Maschinenrichtlinie und erfahren, wie Sie die Bestimmungen in Ihrem Unternehmen praktisch umsetzen können.

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