Unsere Services zur Maschinenrichtlinie und zur Maschinensicherheit
Unsere Services zur Maschinenrichtlinie und zur Maschinensicherheit
Ob Anlage, Maschine oder technisches Gerät – die sichere Verwendung muss gewährleistet sein. Geregelt ist dies u.a. in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Richtlinie wurden durch die Europäische Union die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail verschärft. Zudem spielt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine zentrale Rolle bei der CE-Kennzeichnung von komplexen Anlagen und Maschinen.
Neben zahlreicher Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. auch die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben.
Mit TÜV SÜD erhalten Sie praxisgerechte Unterstützung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und zur Maschinensicherheit. Alles aus einer Hand. Für sämtliche Fragestellungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinensicherheit können Sie auf die Kompetenz und Erfahrung unserer Experten zurückgreifen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Abkürzung: MRL oder MaschRL, Englisch: Machinery Regulation) ist eine zentrale Verordnung der Europäischen Union (EU). Sie ist seit dem 29. Dezember 2009 in Kraft, wobei eine erste Version der Richtlinie bereits 1989 angenommen worden war.
Die Richtlinie wurde entwickelt, um die Sicherheit von Maschinen und den Gesundheitsschutz für diejenigen, die sie benutzen oder bedienen, innerhalb der EU zu gewährleisten und den freien Warenverkehr zu fördern. Sie ist von entscheidender Bedeutung, da sie die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion, den Bau und das Inverkehrbringen von Maschinen festlegt.
In unseren FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Maschinenrichtlinie und erfahren, wie Sie die Bestimmungen in Ihrem Unternehmen praktisch umsetzen können.