Gewässerschutz

Alles zur AwSV - Was Sie wissen und beachten müssen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - aus 16 Länderverordnungen ist eine Bundesverordnung geworden

Am 01. August 2017 ist die Bundes-Anlagenverodnung in Kraft getreten.

Die neue AwSV einfach im Video erklärt:

Alles zur AwSV - Bundesanlagenverordnung

Informieren Sie sich auf den kommenden Seiten vollständig zu allen Fragen und Aspekten rund um die AwSV. Was hat sich im Vergleich zum Vorgänger geändert? Was blieb gleich? Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach WHG, Behörden und Planer, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, finden schnell Antworten und Lösungen.

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AwSV - Die ganze Verordnung

 

Die AwSV einfach erklärt

Bis zur Einführung der AwSV regelte die VAwS den Gewässerschutz in jedem Bundesland einzeln. Am 1. August 2017 wurde sie durch die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe abgelöst. 

Diese definiert bundesweit einheitlich die Anforderungen für alle mit wassergefährdenden Stoffen arbeitenden Anlagenbetreiber, Planer, Fachbetriebe nach WHG und Behörden. Auch landwirtschaftliche Anlagen, z.B. für Silage, Jauche und Biogas werden nun darin geregelt.

Weiterhin müssen Anlagenbetreiber eingesetzte Stoffe und Gemische nach ihrer Wassergefährdung einstufen. Allerdings sind die Vorgehensweisen nun direkt in die AwSV integriert. Auf den nachfolgenden Seite können Sie sich ausführlich über die AwSV im Detail informieren.

Die Experten von TÜV SÜD Industrie Service haben außerdem eine Software zum WHG "Anlagenbezogener Gewässerschutz" erstellt, die Sie in wenigen Schritten zum Ziel führt.

Finden Sie alles rund um Themen wie AwSV, WHG und Co. Die Software ist das ultimative Werkzeug zur Erleichterung der täglichen Arbeit. Eine Übersicht zur Entwicklung der AwSV finden Sie hier: Chronologie der AwSV

 

Was sind Anlagen?

Unter dem Begriff Anlagen versteht man in jedem Themenbereich etwas anderes. Im Bereich des Gewässerschutzes sind damit stationäre Einheiten zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen gemeint. Andere Rechtsgebiete wie das Baurecht definieren Anlagen entsprechend unterschiedlich. Auch die Herstellung bzw. Nutzung wassergefährdender Stoffe fällt unter den Einflussbereich der AwSV.

Eine Anlage gilt als ortsfest bzw. ortsfest benutzt, wenn sie über ein halbes Jahr lang an einem ort und zu einem bestimmten operativen Zweck betrieben wird. Weiter kann eine Anlage aus verschiedenen Anlageteilen bestehen, so besteht eine klassische Anlage zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen beispielsweise aus einer Auffangwanne und dem Lagerbehälter.

 

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Die meisten Menschen denken bei wassergefährdenden Stoffen in erster Linie an Chemikalien. Dies ist nicht immer korrekt, da nicht jede Chemikalie automatisch die Beschaffenheit von Wasser negativ beeinflussen muss. Genau diese Eigenschaft ist jedoch der Kern der wassergefährdenden Stoffe. Dabei handelt es sich um Stoffe, die entweder dauernd oder in nicht unerheblichem Ausmaß die Wasserbeschaffenheit beeinträchtigen.

Die AwSV behält die bekannten drei Wassergefährdungsklassen (1. schwach wassergefährdend, 2. deutlich wassergefährdend und 3. stark wassergefährdend) bei, in die Stoffe bezüglich Toxizität, Abbaubarkeit, Mobilität und weiterer Kriterien bewertet und eingeordnet werden. Harmlose Stoffe werden im Gegensatz dazu als nicht wassergefährdend eingestuft. Die Einstufung in die drei Gefahrenklassen ist nicht auf alle Stoffe problemlos anwendbar. Manche Stoffe weisen spezielle Eigenschaften auf, die dank AwSV nun als "allgemein wassergefährdend" bezeichnet werden müssen. Das gilt auch für agrarwirtschaftliche Stoffe (Dünger).

Als stark wassergefährdend werden laut Kapitel 2 auch Stoffe und Gemische eingestuft, bei denen noch keine anderweitige und begründete Einstufung dokumentiert ist. Das heißt, bis zum Zeitpunkt der Einstufung vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger bzw. der Dokumentation bei der zuständigen Landesbehörde, gelten besagte Stoffe / Gemische als stark wassergefährdend (siehe § 3, Absatz 4). Ausgenommen sind Stoffe und Gemische, die unter § 3, Absatz 2 und 3 fallen.

Als Gemisch bezeichnet man die Kombination aus mindestens zwei Stoffen. Auch Gemische werden eigenverantwortlich in Gefährdungsstufen eingestuft. Die entsprechende Dokumentation muss aber nicht beim Umweltbundesamt eingereicht werden, es reicht die zuständige Genehmigungsbehörde.

Die neue Kategorie der "allgemein wassergefährdenden Stoffe" gilt auch für aufschwimmende flüssige Stoffe. Wichtig ist, ob eine Anlage durch aufschwimmende Stoffe bzw. Gemische eine Gefahr für oberidische Gewässer darstellt. Ist nämlich ausgeschlossen, dass die Stoffe in oberirdische Gewässer gelangen, so gilt die AwSV teilweise nicht. Der Grund ist einfach: Oberidische Gewässer, die durch wassergefährdende Stoffe bereits beeinträchtigt wurden, sind eine Gefahr für Tiere, Insekten und Organismen.

Typische Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind Dünger, Jauche, Silage, aufschwimmende flüssige Stoffe, die vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden bzw. Gemische aus diesen Stoffen.

Nicht wassergefährdend sind Stoffe und Gemische, die für den Einsatz bei der Tierfütterung vorgesehen sind (außer Silage, falls Silagesickersaft anfällt), aber auch Stoffe und Gemische, die als Lebensmittel aufgenommen werden.


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