Der Einsatz eines Fachbetriebs nach WHG wird bei Ausführung bestimmter handwerklicher Tätigkeiten an
verpflichtend. Konkret geht es dabei um das Errichten (also Einbauen, Aufstellen etc.), Instandsetzen (d.h. Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach einem Fehler/Schaden), von innen Reinigen (also Anlage öffnen, wassergefährdende Inhalte entfernen, Anlage ggf. wieder schließen) und das Stilllegen (d.h. neben/nach der Reinigung die Anlage auch gegen unzulässige Wieder-Inbetriebnahme sichern).
Zur erfolgreichen Zertifizierung sind vom Betrieb bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
WHG-Fachbetriebe erhalten von der überwachenden Sachverständigenorganisation ein Zertifikat, das als Nachweis der Fachbetriebseigenschaft gegenüber Anlagenbetreibern und Behörden im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen ist. Darüber hinaus werden die Fachbetriebe von den Überwachungsorganisationen auf Internet-Portalen veröffentlicht.
Voraussetzung einer Zertifizierung ist -wie schon oben genannt- die erfolgreiche Teilnahme an Schulungen durch eine Sachverständigenorganisation zum Erwerb der spezifischen wasserrechtlichen Kenntnisse.
Mit der Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG erfüllt Ihre Firma die gesetzlichen Vorgaben des anlagenbezogenen Gewässerschutzes und Sie stärken Ihren Kompetenznachweis. Zum Erhalt der Kompetenz müssen sowohl die betrieblich verantwortliche Person, als auch das eingesetzte Fachpersonal, regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.