Viele Gefahrstoffe in Industrieanlagen sind wassergefährdend. Mitunter weisen sie auch entzündbare Eigenschaften auf. Um die Sicherheit für Menschen, Umwelt sowie Gewässer zu gewährleisten, sind Anlagenbetreiber, -planer sowie Hersteller von wassergefährdenden Stoffen zu größter Sorgfalt verpflichtet. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber beim Gewässerschutz seit vielen Jahren spezielle Anforderungen an Tankanlagen.
Unsere Experten unterstützen Sie beim Gewässerschutz sowie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wie AwSV für Tankanlagen und Lagerbehälter zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV Prüfung).
Die AwSV enthält die Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Betroffen davon sind alle Betreiber von Anlagen, in denen mit solchen Stoffen umgegangen wird. Dazu zählen Tanks und Lagerbehälter, Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien oder Galvanikanlagen. Aber auch Anlagenplaner, Fachbetriebe nach WHG oder Behördenvertreter mussten sich auf die neue Rechtsgrundlage einstellen.
Wiederkehrende Prüfung nach AwSV (AwSV Prüfung)
Bundesweit alle Prüfungen von Anlagen als Sachverständigenorganisation nach AwSV
Gutachten des Sachverständigen für das Eignungsfeststellungsverfahren nach § 63 WHG
Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG
Erstellung der Anlagendokumentation (Betriebsanweisungen etc.)
Aufstellen von Planungsunterlagen
Erstellung von Instandhaltungskonzepten von Anlagen
Schulung und Weiterbildung des Personals im Fachbetrieb nach WHG und in angrenzenden Bereichen
Wir sind anerkannte Sachverständigenorganisation nach AwSV für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und auch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) in den Gefahrenfeldern Explosionsgefährdungen und Druck. Unsere Experten für Gewässerschutz und überwachungsbedürftige Anlagen unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung von Projekten.