Viele Gefahrenstoffe in Industrieanlagen sind wassergefährdend. Mitunter weisen sie auch entzündbare Eigenschaften auf. Um die Sicherheit für Menschen, Umwelt sowie Gewässer zu gewährleisten, sind Anlagenbetreiber, -planer sowie Hersteller von wassergefährdenden Stoffen zu größter Sorgfalt verpflichtet. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber beim Gewässerschutz seit vielen Jahren spezielle Anforderungen an Tankanlagen.
Unsere Experten unterstützen Sie beim Gewässerschutz sowie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wie AwSV für Tankanlagen und Lagerbehälter zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Seit dem 1. August 2017 ist die Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe in Kraft. Die AwSV ersetzt die 16 bisher gültigen und mehr oder weniger unterschiedlichen Regelungen für den Boden- und Gewässerschutz in den Bundesländern (VAwS).
Die AwSV enthält teils neue und teils konkretisierte Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Betroffen davon sind alle Betreiber von Anlagen, in denen mit solchen Stoffen umgegangen wird. Dazu zählen Tanks und Lagerbehälter, Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien oder Galvanikanlagen. Aber auch Anlagenplaner, Fachbetriebe nach WHG oder Behördenvertreter müssen sich auf die neue Rechtsgrundlage einstellen.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie dabei, die AwSV umzusetzen:
Wiederkehrende Prüfung nach AwSV
Wir sind anerkannte Sachverständigenorganisation nach AwSV für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und auch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) in den Gefahrenfeldern Explosionsgefährdungen und Druck. Unsere Experten für Gewässerschutz und überwachungsbedürftige Anlagen unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung von Projekten.