TÜV SÜD zertifiziert Sie als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz gemäß § 62 AwSV
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, innen Reinigen und Stilllegen von Anlagen.
Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal entsprechend betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach Wasserhaushaltsgesetz qualifiziert ist.
So können wir Sie unterstützen
Zertifizierung anfragen
Ablauf der zertifizierung zum Fachbetrieb nach WHG
- Mindestens eine im Betrieb verantwortliche Person muss zunächst erfolgreich am Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz teilnehmen und dies nachweisen
- Sie beauftragen uns mit der erstmaligen Prüfung des Betriebs
- Sind die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird das Zertifikat als Fachbetrieb nach WHG ausgestellt
- Bevor das Zertifikat nach 2 Jahren seine Gültigkeit verliert, beauftragen Sie uns mit der wiederkehrenden Prüfung des Fachbetriebs
- Es sind dabei laufende Verpflichtungen (u.a. Fortbildung, Informationspflichten) vom Fachbetrieb zu beachten
Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne über die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb, kontaktieren Sie uns.
Davon profitieren Sie