TÜV SÜD. Mit Vertrauen nach vorn.
TÜV SÜD. Mit Vertrauen nach vorn.
Ab 1. August 2025 wird der RED Delegated Act in der EU gesetzlich verpflichtend. Für Sie als Hersteller hat das zur Folge, dass alle Geräte mit eingebauter Funktechnologie, die Sie ab dem 1.8.2025 auf dem europäischen Markt anbieten möchten, die Vorgaben aus dem Funkanlagengesetz vollständig einhalten müssen. Relevant ist für Sie hierbei vor allem die Richtlinie RED 3.3 (Artikel d-f), die verbindliche Vorschriften für Cybersicherheit enthält.
Auf der folgenden Seite erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zu RED und Cybersecurity, wie Ihre Produkte eine RED-Zertifizierung erhalten und wie wir von TÜV SÜD Sie bei der Einhaltung der RED 3.3-Richtlinie unterstützen können.
1. Was ist die RED-Richtlinie?
2. RED & Cybersecurity
3. Anforderungen an Unternehmen
4. RED-Services von TÜV SÜD
5. RED-Leitfaden als PDF
Das Funkanlagengesetz bzw. die Radio Equipment Directive der Europäischen Union (RED-Richtlinie, 2014/53/EU, kurz: RED) wurde 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seitdem ist die RED-Richtlinie der verbindliche Rahmen für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die Funkwellen nutzen. Diese Geräte müssen unter anderem strenge Anforderungen in Bezug auf elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die effiziente Nutzung des Funkspektrums erfüllen.
Die Funkanlagengesetz gilt für alle Geräte, die Funkwellen mit Frequenzen unter 3.000 GHz ausstrahlen und empfangen. Dadurch stellt die RED-Richtlinie sicher, dass Produkte den grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Benutzer*innen (Artikel 3.1(a)) sowie der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) (Artikel 3.1(b)) entsprechen. Zudem wird die effiziente Nutzung von Funkfrequenzen (Artikel 3.2) gefordert.
Grafik: RED Richtlinie Timeline
Mit dem RED Delegated Act werden ab 1. August 2025 zusätzlich verpflichtende und strengere Anforderungen an Ihre RED Cybersecurity eingeführt. Diese sind vor allem unter RED 3.3 der Richtlinie (Artikel 3 d-f) zusammengefasst und betreffen insbesondere die drei folgenden Punkte:
► Ihre Netzwerksicherheit
► Schutz der Privatsphäre von Ihren Benutzer*innen
► Vermeidung von finanziellen Betrugsrisiken bei Ihren funkenden Geräten
RED 3.3 sieht demnach vor, dass alle von Ihnen in die EU importierten oder dort hergestellten Produkte mit Funktechnologie ab August 2025 zwingend diese Anforderungen erfüllen müssen, um eine CE-Kennzeichnung zu erhalten. Diese Kennzeichnung signalisiert, dass Ihr Produkt konform mit den Vorgaben der RED-Richtlinie ist und Sie es somit rechtmäßig in den Mitgliedstaaten der EU vertreiben dürfen.
RED 3.3 gilt für nahezu alle funkenden Geräte, die eine Datenverbindung über das Internet direkt oder indirekt herstellen können. Dazu zählen unter anderem internetfähige Produkte in den Bereichen Automotive, Industrie, IoT (Internet of Things) sowie kommerzielle Konsumgüter. Einige Bespiele sind:
► Mobiltelefone/Smartphones
► Wearables (Smartwatches, Fitnesstracker)
► Smart TVs
► Gateways
► Industrielle Steuerungen
► Vernetzte Maschinen
► Roboter (Automated Guided Vehicles)
► Ladesäulen
► Spielzeuge
► Kinderartikel (Kinderwagen, Babyphones, etc.)
Da RED 3.3 (Artikel d-f) ab dem 1. August 2025 verbindliches Gesetz wird, sollten Sie als Hersteller schnell reagieren, um eine RED Zertifizierung für all Ihre internetfähigen Produkte zu erhalten. Um die Cybersicherheit von Produkten mit Funktechnologie zu gewährleisten, sollten Sie schnellstmöglich die notwendigen Schritte in Ihrem Produktentwicklungsprozess planen.
Bei Geräten in der Entwicklung können Sie bereits jetzt prüfen, ob Sie die RED Cybersecurity-Anforderungen erfüllen und bei Handlungsbedarf Ihren Produktionsprozess anpassen. Nur so können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass Sie Ihre Geräte ab August 2025 auf dem europäischen Markt anbieten können. Sollten Sie RED 3.3 nicht vollumfänglich erfüllen, müssten Sie Produkte nachträglich anpassen, was den Marktstart verzögert und Kosten für Sie nach sich zieht.
Wir von TÜV SÜD können Sie dank unserer professionellen Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich Cybersicherheit nachhaltig unterstützen. Dank unserer Mitgliedschaft im Gremium prEN 18031 sind wir stets auf dem neuesten Stand, was die EU-Normen bei Funkanlagen angeht. Dementsprechend können wir Ihre Geräte mit Funkprüfungen gezielt auf Konformität mit den RED Security-Anforderungen testen, wodurch Ihre Produkte problemlos eine Funkzulassung erhalten.
Als benannte Stelle für die Radio Equipment Directive bieten wir Ihnen für RED 3.3 (Artikel d-f) EU-Baumusterprüfungen an, mit deren Hilfe Sie überprüfen können, ob Ihre Produkte die Vorgaben des Funkanlagengesetzes vollumfänglich einhalten.
Außerdem bieten wir Ihnen im Bereich Cybersicherheit noch folgende Dienstleistungen an:
► IoT Security Spot Check
► Penetrationstests
► Funkprüfung nach EN 303 645 oder NIST IR 8425
✓ Benannte Stelle (Notified Body) für den RED DA
✓ Mitglied im Normengremium der prEN 18031 (WG08)
✓ Hohe Kompetenz und Expertise
✓ Schnelle Bearbeitung von Kundenanfragen und Projekten
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Funkanlagenrichtlinie der EU und den neuen Cybersecurity-Anforderungen noch einmal kompakt in einem PDF zusammengefasst. So können Sie die zentralen Punkte zu RED 3.3 noch einmal schnell nachlesen.
Jetzt PDF (Englisch) herunterladen
Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zum Funkanlagengesetz zu klären und Sie bei der Einhaltung der RED-Richtlinie zu unterstützen. Nutzen Sie die Gelegenheit, frühzeitig vor dem 1. August 2025 alle Anforderungen von RED 3.3 zu erfüllen und Ihre Produkte optimal vorzubereiten.
Stellen Sie mit RED-Funkprüfungen die EU-Konformität Ihrer drahtlosen Geräte sicher.
Erfahren Sie mehr