Prüfzeichen

Prüfung elektrischer Anlagen

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TÜV SÜD führt an unterschiedlichen elektrischen Anlagen (z. B. äußerer und innerer Blitzschutz, ortsfeste- und veränderliche Betriebsmittel, PV-Anlagen) wiederkehrende Prüfungen durch. Dabei kommen je nach Anlage neben Sicht- und Funktionsprüfungen auch thermografische Untersuchungen zum Einsatz. Details zu den Prüfungen sind auf den zugehörigen Dienstleistungsseiten ersichtlich. Eine Übersicht finden Sie rechts in der Spalte "Verwandte Themen" auf dieser Seite.

Geltungsbereich

Abhängig vom Anlagentyp und der durchzuführenden Prüfung liegen unterschiedliche Regelwerke zu Grunde. Außerdem bestehen für die einzelnen Prüfungen interne Arbeitsanweisungen, die Umfang und Durchführung der Prüfung weiter spezifizieren.

Prüfgrundlage

Zu den einschlägigen Regelwerken welche als Prüfgrundlage herangezogen werde, gehören Verordnungen und Vorschriften wie die DGUV V3, DGUV V4, VSG 1.4 oder die BetrSichV. Zudem können Normen und Richtlinien als Prüfgrundlage herangezogen werden. Diese sind insbesondere die Normen und Regelwerke des VdS, der VDE, der DIN oder des VDI.

Werden Prüfungen im Bereich des Baurechtes durchgeführt, so werden diese entsprechend der im Landesbaurecht verankerten Prüfpflichten durchgeführt, diese sind:

  • §2 SPrüfV in Bayern
  • §2 ThürTechPrüfVO in Thüringen
  • §2 Sächsische Technische Prüfverordnung in Sachsen
  • §2   TAnlVO in Sachsen-Anhalt
  • §30 DVO-NBauO in Niedersachsen
  • §2 AnlPrüfVO in Rheinland-Pfalz
  • §2 PrüfVO in Nordrhein-Westfalen
  • Teil 2, §2 BetrVO in Berlin
  • §2 BbgSGPrüfV in Brandenburg
  • §2 PrüfVO in Schleswig-Holstein
  • §2 TPrüfV in Hessen
  • §2 TPrüfVO im Saarland
  • §16 GaVO, §30 VkVO und §37 VStättVO in Baden Württemberg
  • §2 AnlPrüfVO in Mecklenburg-Vorpommern
  • §14 PVO in Hamburg
  • §2 BremAnlPrüfV in Bremen 

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