PV Anlage Prüfung

Prüfung von Photovoltaikanlagen

PV-ANLAGE PRÜFEN: DAS SIND IHRE PFLICHTEN

Um eine PV-Anlage gemäß geltendem Recht zu betreiben, müssen private wie gewerbliche Betreiber ihren jeweiligen Prüfpflichten nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV) nachkommen. Diese umfassen:

  • die Prüfung vor Inbetriebnahme, wenn Sie eine neue Anlage errichtet oder eine bestehende erweitert haben. In beiden Fällen ist eine Abnahme nötig, bevor Sie mit Ihrer PV-Anlage (wieder) ans Netz gehen dürfen;
  • die wiederkehrende Prüfung im laufenden Betrieb (verpflichtend nur für gewerbliche Betreiber, empfohlen auch für private).

Auch, wenn Sie lediglich privater Betreiber sind, müssen Sie also vor Inbetriebnahme Ihre PV-Anlage prüfen lassen.

TÜV SÜD unterstützt Sie mit modernster Mess- und Prüftechnik, bestem Service und einfacher Terminvereinbarung, die rechtlichen Anforderungen an Ihre Anlage zu erfüllen – unabhängig von der Anlagengröße. Unsere erfahrenen Prüfer führen sowohl die Prüfung vor Inbetriebnahme als auch die wiederkehrende Prüfung für Sie durch (auf Grundlage von DGUV Vorschrift 3 / DGUV V3, DGUV V4 und DIN VDE 0105-100/A1).

Beide Leistungen können Sie unkompliziert online beauftragen.

Jetzt online Prüftermin vereinbaren!

PRÜFTERMIN JETZT ONLINE VEREINBAREN

Sie möchten schnell und unkompliziert online Ihren Termin für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen vereinbaren? Dann wählen Sie dazu aus den folgenden Leistungsgrößen. Bitte beachten Sie: Für die Beauftragung im Online-Shop unterscheiden wir nicht nach wiederkehrender Prüfung oder Prüfung vor Inbetriebnahme, sondern nach der Leistung Ihrer Anlage. 

Anlagen mit 0-30 kWp

Prüfung Ihrer PV-Anlage.

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Anlagen mit 31-60 kWp

Prüfung Ihrer PV-Anlage.

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Anlagen mit 61-100 kWp

Prüfung Ihrer PV-Anlage.

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Zusätzlich wählen Sie bei Bedarf aus unserem umfangreichen Portfolio weitere Services aus, die zu Ihrer individuellen Anlagensituation passen. So können Sie langfristig den Wert Ihrer Investition erhalten.

 

INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG

  • Welche wirtschaftlichen Vorteile hat es, PV-Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen?

    Ist eine Photovoltaikanlage fertig errichtet, gilt es, ihre Profitabilität nachhaltig zu sichern und dafür zu sorgen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben dauerhaft erfüllt. Dabei hängt der wirtschaftliche Erfolg einer Solaranlage nicht nur damit zusammen, ob Sie Ihre Anlage regelmäßig prüfen lassen: Auch eine fachgerechte Wartung ist nötig, um der Abnutzung durch Witterungseinflüsse und Korrosionsprozesse entgegenzuwirken. Frühzeitiges Erkennen von Mängeln und eine regelmäßige Wartung verhindern somit ungeplante Folgekosten und sorgen für einen störungsarmen Betrieb und langfristige Wertstabilität. Gleichzeitig dient eine fachgerechte Plausibilitätskontrolle der finanziellen Sicherung.

  • Wie prüfe ich selbst eine PV-Anlage?

    Solaranlagen informieren via Interfaces darüber, welche Erträge derzeit erzielt werden. Um Mängel zu erkennen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, reichen diese Anlagendisplays sowie selbst durchgeführte Sichtüberprüfungen jedoch nicht aus. Vereinbaren Sie jetzt online Ihren Prüftermin, um Ihre Anlage wirtschaftlich und rechtssicher zu betreiben.

  • Wer prüft PV-Anlagen?

    Nur anerkannte Elektrofachkräfte entsprechend den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 mit Erfahrung bei der Prüfung von PV-Anlagen sowie vergleichbaren Systemen dürfen Prüfungen von Photovoltaik-Anlagen durchführen. Die Verantwortung liegt hierbei nicht beim Netzbetreiber. Beauftragen Sie Ihre Prüfung jetzt unkompliziert online.

  • Wie oft muss eine PV-Anlage überprüft werden?

    Die Fristen für Prüfungen von PV-Anlagen werden in der DGUV Vorschrift 3 bzw. der DGUV Vorschrift 4 geregelt. Ausschlaggebend dafür, welche dieser Vorschriften heranzuziehen ist, ist die Tatsache, ob die Anlage durch einen öffentlichen / kommunalen Betreiber betrieben wird - oder gewerblich. 

    Je nach Verordnung ist eine Prüffrist von 1 Jahr (öffentliche Anlagen) bis 4 Jahren (gewerbliche Anlagen) als Richtwert angegeben.

    Wichtig hierbei ist, dass es sich bei diesen Fristangaben ausschließlich um Richtwerte handelt. 

    Nach §5 Abs. 1, 2 der DGUV Vorschrift 3 sind Fristen für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen stets so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

    Anlagen-Betreiber müssen somit je nach betrieblichen Umgebungsbedingungen sowie anhand einschlägiger Erfahrungswerte jeweils für ihre Anlage eine Frist definieren. Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Sie hierbei gerne.

  • Was umfasst die Prüfung im Wesentlichen?
    • Plausibilitätsprüfung der technischen Unterlagen
    • Prüfung der vorzulegenden Systemdokumentation nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) Absatz 4 – Anforderungen an die Systemdokumentation
    • Prüfung des Abnahmeprüfberichts der Photovoltaik-Anlage nach VDE 0126-23
    • Prüfung des Abnahmeprüfberichts nach VDE 0100-600
    • Prüfung des Abnahmeprüfberichts des Blitzschutzsystems (Äußerer und innerer Blitzschutz)
    • Stichprobenenartige Prüfung der Schutzmaßnahmen
    • Stichprobenenartige Prüfung nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) Kategorie 1
    • Stichprobenenartige Prüfung nach DIN VDE 0100
    • Stichprobenenartige Prüfung nach DIN VDE 0100-712
    • Stichprobenenartige Prüfung der Wechselspannungsseite nach DIN VDE 0105-100/A1
    • Prüfung der inneren und äußeren Blitzschutzanlage, welche in Verbindung mit der PV-Anlage steht
  • Berichterstellung

    Die Prüfung wird in einem Prüfbericht dokumentiert und in einfacher Ausfertigung zugestellt. Messwerte werden im Rahmen des Prüfberichtes vereinbarungsgemäß ausschließlich dann dokumentiert, wenn unzulässige Abweichung vom Sollwert festgestellt werden.

  • Was ist nicht im Leistungsumfang enthalten?
    • Statik (z.B. ist die Unterkonstruktion hinsichtlich der Dachstatik)
    • Betrachtungen der Konstruktion bezüglich der Windlast, Statik usw.
    • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
    • Fragen zu Genehmigung sowie Bauvorlagen (z.B. Brandschutzkonzepte)
    • Lokale Anforderungen des Netzbetreibers
  • Mit welchen Messverfahren kann TÜV SÜD den Zustand und Beschädigungen von PV-Anlagen feststellen?

    Messung PhotovoltaikBeschädigungen an PV-Modulen lassen sich mit bloßem Auge schwer oder gar nicht erkennen. Dennoch können sie die Lebensdauer sowie die Leistung der Module stark einschränken. Ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Gesamtanlage.

    Oft entstehen die Beschädigungen bereits während des Verarbeitungsprozesses, auf dem Versandweg oder bei der Montage. Mittels moderner, optischer Messverfahren kann der Zustand von PV-Modulen im eingebauten Zustand hochpräzise geprüft und ggf. vorhandene kleinste Beschädigungen sicher erkannt werden. Unsere Messverfahren im Überblick:

    Optische Bewertung

    Eine Sichtprüfung ggf. mit der Unterstützung von drohnengeführter Kameratechnik ist kostengünstig und liefert einen schnellen Überblick zum Zustand von PV-Modulen. Allerdings können mit diesem Verfahren nur oberflächliche Schäden festgestellt werden. Kleinere Defekte, Zellschäden oder defekte Bypass-Dioden bleiben meist verborgen. 

    Erkennbare Schäden:

    • Glasbruch
    • Kratzer
    • Verschmutzungen
    • Brandflecken
    • Schneckenspuren

    Thermographische Prüfung

    Thermographische Prüfung Photovoltaik

    Das thermografische Verfahren nutzt eine Wärmebildkamera, um beschädigte PV-Module zu identifizieren. Da die defekten Zellen mehr Wärme erzeugen als intakte Module, werden sie auf den zugehörigen Bildern in anderen Farben dargestellt und sind so leicht zu lokalisieren. Das Verfahren kann jedoch nur Zellen mit bereits vorhandenen erheblichen Defekten identifizieren. Kleinere Beschädigungen, Cracks etc. bleiben meist verborgen. Zudem ist das Verfahren witterungsabhängig.

    Erkennbare Schäden:

    Inaktive Module
    Unterbrochene Subtrings
    Hot-Spots
    Leistungsminderung durch PID (potenzialinduzierte Degradation) 

    Inverse Thermographische Prüfung

    Bei der inversen Thermografie handelt es sich um ein äußerst genaues Messverfahren, welches mehr Mängel detektieren kann als die optische Bewertung bzw. die "normale" Thermographische Untersuchung.

    Dabei werden die PV-Module entgegen der „normalen“ Betriebsart nicht generatorisch betrieben, sondern durch eine Spannungsquelle sozusagen "andersherum" betrieben. Durch die Speisung mit Spannung wirken die Module nicht mehr als Erzeuger von Energie, sondern wie eine Art Diode, die Licht bzw. Energie abstrahlt. Fehlstellen werden als Erwärmungspunkte sichtbar. Da die Messungen anders als bei der normalen Thermografie bei Nacht stattfinden, kommt es zu keinen Blendungseffekten, welche die Messungen verfälschen. 

    Erkennbare Schäden:

    • Inaktive Module
    Unterbrochene Subtrings
    Inaktive Zellenabschnitte
    Anschlüsse mit hohem Widerstand
    Leistungsminderung durch PID (potenzialinduzierte Degradation) 

    Elektrolumineszenz

    Elektroluminiszenz Messung PhotovoltaikNoch genauer und hochauflösender als die inverse Thermografie ist das Verfahren der Elektrolumineszenz. Auch hier erfolgt eine Bestromung der PV-Module. Eine hochauflösende Kamera mit speziellem Objektiv macht die Strahlung der Module sichtbar. Dies gibt genauestens Aufschluss über die Beschaffenheit der Module und deckt auch kleinste Beschädigungen auf.

    Das Elektrolumineszenz-Verfahren empfiehlt sich besonders zur Kontrolle der Eingangsqualität von Modulen, aber auch wenn die Leistungsfähigkeit der einzelnen PV-Module im laufenden Betrieb geprüft werden soll.

    Erkennbare Schäden:

    Inaktive Module
    Unterbrochene Subtrings
    Inaktive Zellenabschnitte
    Probleme bei Kontakten
    Beschädigte Zellen
    Leistungsminderung durch PID (potenzialinduzierte Degradation), auch im frühen Stadium
    Leistungsminderung durch LeTID (Light and elevated Temperature Induced Degradation Benchmark)

 

IHRE VORTEILE

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leisten als Quelle von Erneuerbaren Energien nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energiewende; sie können für ihre Betreiber auch die Abhängigkeit von der zentralen Stromversorgung reduzieren. Deswegen kommen sie nicht nur im industriellen und gewerblichen, sondern auch im privaten Umfeld immer häufiger zum Einsatz. Alle Betreiber, ob gewerblich oder privat, haben dabei verschiedenste Anforderungen an ihre Photovoltaik-Anlage: Sie soll nicht nur gesetzlichen Anforderungen genügen und somit sicher für Mensch, Tier und Umwelt sein, sondern auch maximale Erträge über eine möglichst lange Laufzeit erwirtschaften. Sie fragen sich, wie Sie zu diesem sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Idealzustand Ihrer Anlage beitragen können? Mithilfe unserer Experten für Photovoltaik profitieren Sie von den umfassenden Vorteilen des TÜV-SÜD-Services:

  • Sicherer Betrieb Ihrer Energieerzeugungsanlage und Ihres Energiespeichers bzw. Batteriespeichers
  • Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Betreiberverantwortung sowie der gesetzlichen Verpflichtungen
  • Erhöhung der Verfügbarkeit Ihrer Energieerzeugungsanlage sowie Ihres Energiespeichers bzw. Batteriespeichers
  • Ermittlung des Ertragspotenzials Ihrer Anlage und Unterstützung bei möglichen Optimierungen

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WEITERE SERVICES IM BEREICH PHOTOVOLTAIK

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen bietet TÜV SÜD weitere Prüfungen für verschiedenste Fragestellungen, Zielsetzungen oder Anforderungslagen an.
Im Rahmen unseres PV-Dachchecks erfahren Sie, ob sich Ihre Dach- und Tragkostruktionen im Hinblick auf die zusätzliche Last für das Anbringen einer Solaranlage eignen. Planungs- und baubegleitende Prüfungen können Fehler noch während der laufenden Montage aufdecken. Mängel können so oft schneller und leichter beseitigt werden als nach Fertigstellung aller Installationsarbeiten.

Auch wenn es darum geht, eine Solaranlage oder einen Batteriespeicher in eine bestehende elektrische Anlage zu integrieren, helfen unsere Experten für Photovoltaik Ihnen gerne weiter.

Sachversicherer können, vor allem im Schadensfall, bestimmte Prüfungen fordern, z.B. nach VdS 3145. TÜV SÜD begleitet Sie gerne.
Sollten Sie Zweifel an den Erträgen Ihrer Anlage haben, überprüfen wir für Sie im Rahmen einer Ertragsprüfung nach DIN VDE 0126-23-1 (Kategorie 2) den Plan- sowie den Ist-Ertrag, und gleichen beide miteinander ab. Hierbei kommen normativ beschriebene Messverfahren zur Anwendung.

Auch für die Zertifizierung Ihrer Photovoltaikanlage ist TÜV SÜD Ihr verlässlicher Partner: Damit es beim Anschluss der Anlagen ans Netz zu keiner Störung kommt, müssen Hersteller und Betreiber beispielsweise die Netzverträglichkeit der Anlagen und Komponenten durch ein Zertifikat nachweisen. Diese Zertifizierung der Netzverträglichkeit für den Netzanschluss alternativer Stromerzeuger führt TÜV SÜD für Sie durch. Hier geht es zur Beauftragung.

Weitere Prüfleistungen umfassen:

  • Prüfung der Planungsunterlagen inkl. der Schnittstellen zu anderen Anlagen im Gebäude gemäß den derzeit gültigen Errichtungsbestimmungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepten
  • Erstellung von individuellen Gutachten/ Schadensgutachten
  • Prüfungen unter Anwendung aller aktuell gültigen technischen Regelwerke und VDE-Normen, u.a.:
  • DIN VDE 0100-Reihe, insbesondere DIN VDE 0100-712
  • DIN VDE 0126-23-1: Kategorie 1-Sicherheitsüberprüfung & Kategorie 2-Ertragsprüfung
  • DIN VDE 0510
  • VDE-AR-E2510-2
  • TRBS 1201 
 

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