Sicherheit hat in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Jobcenter, Krankenhäuser, Gerichte etc.) einen hohen Stellenwert. Doch es gibt immer wieder Meldungen über Bedrohungslagen, gewalttätige Übergriffe oder gar Amoktaten.
Um die Sicherheit für Mitarbeiter und sich im Gebäude befindliche Personen zu erhöhen, implementieren Betreiber deshalb immer öfter ein NGRS (Notfall- und Gefahren-Reaktions-System) als sicherheitstechnische Lösung.
Ein NGRS wird entweder bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes berücksichtigt oder nachträglich in eine bestehende sicherheitstechnische Infrastruktur integriert. Um eine Entscheidung über den Einsatz eines NGRS zu treffen und die individuellen Anforderungen an das System zu definieren, müssen Betreiber von einem Technischen Risikomanager eine Technische Risikomanagementakte gemäß DIN VDE V 0827 und DIN EN 31010 erstellen lassen.
Unsere Technischen Risikomanager unterstützen Sie gerne mit der Erstellung einer Technischen Risikomanagementakte gemäß DIN VDE V 0827/ DIN EN 31010 und begleiten Sie bei allen erforderlichen Teilschritten zur Umsetzung eines geeigneten NGRS.
Eine Technische Risikomanagementakte deckt alle Aspekte des Risikomanagements ab, von der Risikobeurteilung bis hin zur Risikobehandlung. Sie zu erstellen ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch ein Zeichen für Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Menschen, die täglich Ihre Einrichtungen nutzen. Dies wird die Sicherheit Ihres Gebäudes erhöhen und gleichzeitig das Vertrauen der Nutzer und der Öffentlichkeit stärken.
Bei der Erstellung einer Risikomanagementakte folgen unsere Experten einem strukturierten Prozess, der in mehrere Phasen unterteilt ist:
Eine Technische Risikomanagementakte liefert den Nachweis für die Durchführung eines rechtssicheren Prozesses. Sie dient den Umsetzenden Firmen als Grundlage für die Planung und Implementierung eines NGRS. Im Hinblick auf den weiteren Betrieb und die Instandhaltung sollte die Risikomanagementakte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dies stellt sicher, dass weiterhin alle aktuellen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Ein NGRS unterstützt die anwesenden Personen in Bedrohungssituationen dabei, diese als solche zu erkennen, zu verifizieren, notwendige Informationen weiterzugeben sowie geeignete Interventionsmaßnahmen einzuleiten. Es ermöglicht einen zuverlässigen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren, um die Gegenmaßnahmen zu koordinieren und schnellstmöglich die richtige Hilfe anzufordern.
Bei der Technischen Risikomanagementakte handelt es sich um eine objektspezifische Gesamtbetrachtung inklusive einer individuellen Risikobeurteilung. Durchgeführt wird sie durch einen qualifizierten Technischen Risikomanager. In Abstimmung mit dem Betreiber sowie dem Nutzer des Gebäudes werden in verschiedenen Projektschritten die erforderlichen Teilbereiche bearbeitet. Sie dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko von Auseinandersetzungen, Bedrohungslagen und -situationen, Amokläufen sowie anderen Gefahrensituationen zu minimieren.
Das Erstellen einer Technischen Risikomanagementakte dient Eigentümer, Bauherren und Betreibern von öffentlichen Gebäuden mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Arbeitsagenturen oder Gerichte) vorab der Grundlagenermittlung und der generellen Entscheidung, ob ein NGRS installiert werden soll. Verbindlich wird sie dann, wenn die Entscheidung für die Planung eines NGRS nach DIN VDE 0827-1 gefallen ist.
Betreiber eines öffentlichen Gebäudes haben die Pflicht, Risiken für die Nutzung des Gebäudes zu erkennen und zu bewerten. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Risikomanager – bei komplexen Aufgaben jeweils für das technische und das organisatorische Risikomanagement getrennt.
Die Akte erstellt in der Regel ein qualifizierter Technischer Risikomanager. Dieser handelt im Auftrag des Gebäudeeigentümers oder -betreibers.
Die Erstellung der Technischen Risikomanagementakte erfolgt gemäß der Norm DIN VDE V 0827 sowie DIN EN 31010.
Die DIN VDE V 0827: "Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme" beschreibt ein strukturiertes Vorgehen, um Menschen in öffentlichen Einrichtungen gegen extreme Gewalttaten, Anschläge oder Amokläufe zu schützen. Sie gibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder, auf die sich im Schadensfall erfahrungsgemäß berufen wird. Wie alle Normen ist auch diese kein Gesetz – ihre Einhaltung ist also nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Die DIN EN 31010 behandelt das Thema Risikomanagement. Die Norm beschreibt die Auswahl und Anwendung von systematischen Verfahren zur Risikobeurteilung. Unternehmen haben damit konkrete Vorgaben zur Einführung und Anwendung eines Risikomanagementsystems nach ISO 31000.