Einweisung | Hilfsmittel | Hintergründe
Einweisung | Hilfsmittel | Hintergründe
Im Notfall ist es wichtig, dass schnell und richtig gehandelt wird. Betreiber von Aufzugsanlagen sind deshalb verpflichtet eine Beauftragte Person zu benennen, die im Notfall weiß, was am betroffenen Aufzug zu tun ist. Unsere Aufzugswärter-Schulung weist Beauftragte Personen stark praxisorientiert in ihre Tätigkeit ein. Sie umfasst:
Wir führen die Aufzugswärter-Schulung zeitsparend im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung bei Ihnen vor Ort direkt an Ihrer Aufzugsanlage durch. Außerdem empfehlen wir mit einem gewissen zeitlichen Abstand eine Wiederholungsschulung vorzunehmen, um das Wissen der Beauftragten Person weiter zu festigen.
Sie möchten mehr über unsere Aufzugswärter-Schulungen erfahren oder eine Schulung anfragen?
Die TÜV SÜD – VerifyApp mit der neuen Erweiterung "Aufzugswärter" ist ein besonderes Werkzeug für die beauftragten Personen von Aufzugsanlagen. Via Scan des QR-Codes der TÜV SÜD-Prüfplakette erfolgt die Anmeldung am Aufzug. Schritt-für-Schritt führt die APP anhand einer interaktiven Checkliste durch die wesentlichen Kontrollinhalte.
Das Ergebnis wird in Form eines Kontrollberichts im Anschluss automatisch auf das Kundenportal netinform geladen und im anlagenspezifischen Dokumentenordner archiviert. So haben Betreiber unmittelbaren Zugang zu allen Prüf- und Kontrollberichten.
Jede bei TÜV SÜD durchgeführte Aufzugswärter-Schulung wird in netinform dokumentiert. netinform ist das internetbasierte Prüfbuch von TÜV SÜD, das unsere Kunden kostenfrei nutzen können. Sie kommen damit der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nach.
Kurzanleitung zur Aufzugswärter-Erweiterung der TÜV SÜD - VerifyApp
Voraussetzung: Login zum TÜV SÜD Kundenportal netinform*.
Einfach TÜV SÜD Verify auf das mobile Endgerät laden, QR-Code scannen und mit der Kontrolle der Aufzugsanlage beginnen.
TÜV SÜD Verify liefert alle Informationen sekundenschnell und arbeitet absolut sicher und zuverlässig
Ihre Vorteile:
*Diesen erhalten Betreiber von ihrer TÜV SÜD Niederlassung.
Der Betreiber eines Aufzugs hat weitreichende Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Anlage. So muss er laut BetrSichV u. a. gewährleisten, dass die wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrolle bestimmter Aufzugseinrichtungen regelmäßig erfolgt und gegebenenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen sachgerecht befreit werden.
Verantwortlich dafür ist eine vom Betreiber dazu Beauftragte Person (früher Aufzugswärter). Diese Beauftragte Person muss für diese Aufgabe erstmalig besonders eingewiesen werden. Außerdem muss die Person, die die Personenbefreiung durchführen kann, im Notfallplan genannt sein.
Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber? Das Wichtigste auf einen Blick.
Jetzt informieren